Kurswechsel in der Wärmepolitik
Die Bundesregierung hat sich auf eine umfassende Neuausrichtung der Wärmewende verständigt. Die bisherige 65-Prozent-Regel, wonach neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden mussten, entfällt. An ihre Stelle tritt eine sogenannte Grüngasquote.
Damit wird das umstrittene Heizungsgesetz faktisch neu gestaltet und unter dem Titel Gebäudemodernisierungsgesetz weitergeführt. Politisch durchgesetzt wurde der Kompromiss maßgeblich von Jens Spahn (CDU) und Matthias Miersch (SPD), die als Fraktionsvorsitzende die Verhandlungen führten.
Noch im Bundestagswahlkampf hatte Spahn betont, er habe bei seiner Mutter eine neue Ölheizung einbauen lassen und erklärte vor Branchenvertretern, mit „grünem Öl“ ließen sich Klimaziele erreichen. Fachlich gilt diese Einschätzung als höchst umstritten.
Abschied von der 65-Prozent-Vorgabe
Die frühere Regel verpflichtete Hauseigentümer dazu, bei neuen Heizungen einen hohen Anteil erneuerbarer Energie einzusetzen. Das neue Modell hingegen sieht vor, dass Gasversorger schrittweise einen bestimmten Anteil sogenannter klimaneutraler Gase – etwa Wasserstoff oder Biomethan – ins Gasnetz einspeisen müssen.
Auf den ersten Blick wirkt das Modell unkompliziert: Bestehende Gasheizungen können weiterlaufen, ein Austausch gegen Wärmepumpen ist nicht zwingend erforderlich. Das Gasnetz bleibt erhalten, strukturelle Veränderungen im Gebäudebestand werden vermieden.
Kritiker aus Wirtschaft und Wissenschaft sehen jedoch erhebliche Schwächen. Ökonomen, Stadtwerke, Verbraucherschützer und Klimaforscher bewerten die Grüngasquote übereinstimmend als teuer, ineffizient und klimapolitisch riskant.
Knappes Angebot, steigende Kosten
Das zentrale Problem liegt in der Verfügbarkeit. Gegenwärtig existieren nur begrenzte Mengen an grünem Gas. Selbst bei optimistischen Szenarien wird die Produktion auf absehbare Zeit nicht ausreichen, um die aktuelle Wärmeversorgung Deutschlands vollständig zu decken.
Das bedeutet: Die Nachfrage übersteigt das Angebot deutlich. In einem solchen Marktumfeld steigen die Preise zwangsläufig. Hinzu kommt, dass der CO2-Preis weiterhin auf fossile Gasanteile erhoben wird.
Für Endverbraucher entsteht somit eine doppelte Belastung: höhere Kosten für das knappe grüne Gas und weiterlaufende CO2-Abgaben auf fossile Beimischungen.
Die politische Darstellung spricht von Wahlfreiheit. Kritiker hingegen warnen vor einer Kostenfalle, insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen.
Klimaziele auf unsicherem Fundament
Mit der Reform wird zudem eine weitere zentrale Vorgabe gestrichen: Die bisherige Regelung, wonach spätestens ab 2045 keine fossilen Heizungen mehr betrieben werden dürfen, entfällt.
Europarechtlich ist jedoch vorgesehen, dass ab 2040 keine neuen fossil betriebenen Heizsysteme mehr zugelassen werden sollen. Juristen halten daher Auseinandersetzungen vor nationalen und europäischen Gerichten für wahrscheinlich.
Da die tatsächliche Verfügbarkeit grüner Gase ungewiss ist, bleibt offen, ob die nationalen Klimaziele mit der neuen Quote überhaupt erreicht werden können. Fehlt das Angebot, könnte die CO2-Bilanz stagnieren oder sich sogar verschlechtern.
Profit für die Gasbranche
Während zahlreiche Experten Kritik äußern, verzeichnet die Gaswirtschaft einen strategischen Erfolg. Seit Jahren setzt sie sich für eine Quote ein, um die bestehende Infrastruktur weiterhin nutzen zu können und neue Geschäftsmodelle rund um klimaneutrale Gase aufzubauen.
Die Grüngasquote schafft nun einen garantierten Absatzmarkt. Investitionen in Produktionsanlagen werden attraktiver, da die Nachfrage gesetzlich abgesichert ist.
Im Ergebnis trägt jedoch der private Gaskunde das finanzielle Risiko. Die verpflichtende Beimischung wirkt wie eine indirekte Subvention für die Produktionsausweitung.
Soziale Schieflage möglich
Von steigenden Gaspreisen sind vor allem Haushalte betroffen, die keine Möglichkeit haben, auf alternative Heizsysteme umzusteigen. Dazu zählen besonders Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümer mit geringen finanziellen Spielräumen.
Gerade diese Gruppen werden voraussichtlich länger an bestehenden Gasheizungen festhalten. Damit tragen sie einen überproportionalen Teil der Mehrkosten.
Die SPD betont zwar, soziale Aspekte im Blick zu haben. Matthias Miersch erklärte vor der Presse, man habe sich „Gedanken gemacht“, konkrete Ausgestaltungen sollen im Sommer folgen. Belastbare Details zu Entlastungsmaßnahmen liegen bislang nicht vor.
Förderung bleibt bis 2029 bestehen
Ein zentraler Punkt im Koalitionskompromiss betrifft die staatliche Unterstützung für klimafreundliche Heizsysteme. Die Förderung für Wärmepumpen und andere erneuerbare Technologien soll mindestens bis 2029 weitergeführt werden.
Das eröffnet Hausbesitzern weiterhin die Möglichkeit, auf alternative Systeme umzusteigen und Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Hersteller von Wärmepumpen verweisen regelmäßig auf hohe Effizienz und langfristige Kostenvorteile.
Künftig wird sich zeigen, ob diese Technologie im direkten Wettbewerb mit grünem Gas wirtschaftlich bestehen kann oder ob steigende Gaspreise tatsächlich einen beschleunigten Technologiewechsel auslösen.
Wirtschaftliche Prioritäten
Ein weiterer Aspekt betrifft die Industrie. Große Teile der energieintensiven Wirtschaft warten auf ausreichende Mengen an Wasserstoff und Biomethan, um Produktionsprozesse klimaneutral zu gestalten.
Werden diese knappen Ressourcen verstärkt im Gebäudesektor eingesetzt, entstehen Zielkonflikte. Die Allokation der verfügbaren Mengen wird zur politischen und wirtschaftlichen Grundsatzfrage.
Deutschland steht damit vor einer doppelten Herausforderung: einerseits bezahlbare Wärmeversorgung für Privathaushalte sicherzustellen, andererseits ausreichende klimaneutrale Energieträger für Industrie und Mittelstand bereitzustellen.