Sonntag, 18 Mai 2025
  • Mein Feed
  • Meine Speicherungen
Abonnieren
Aktienfinancial.de
  • Startseite
  • Deutschland
  • Europa
  • International
  • Politik
  • Unternehmen
  • Wirtschaft
  • Technik
  • Umwelt
Font ResizerAa
Aktienfinancial.deAktienfinancial.de
  • Meine Speicherungen
  • Mein Feed
Suchen
  • Startseite
  • Deutschland
  • Europa
  • International
  • Politik
  • Unternehmen
  • Wirtschaft
  • Technik
  • Umwelt
Have an existing account? Sign In
Folgen Sie uns
© RMK Marketing Inc. Alle Rechte vorbehalten.
DeutschlandPolitik

Verfassungsschutz stuft AfD als rechtsextrem ein

Charlotte Probst
Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2025 18:40
Charlotte Probst
verfassungsschutz-stuft-afd-als-rechtsextrem-ein

AfD gilt nicht länger nur als Verdachtsfall

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die Partei Alternative für Deutschland (AfD) offiziell als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Damit gilt die Partei nicht mehr als Verdachtsfall, sondern als nachgewiesen verfassungsfeindlich.

Die Behörde erklärte, dass sich die Einschätzung auf eine Vielzahl von Beobachtungen und Analysen stütze, die in ihrer Gesamtheit auf eine eindeutig extremistische Ausrichtung der Gesamtpartei schließen lassen.

Menschenwürde und Gleichwertigkeit in Frage gestellt

In seiner Begründung wirft das BfV der AfD vor, ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis zu vertreten. Dieses widerspreche der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, weil es bestimmten Bevölkerungsgruppen ihre Gleichwertigkeit abspricht.

In der Mitteilung heißt es:
„Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes.“

Das BfV sieht in dieser ideologischen Ausrichtung eine systematische Missachtung der Menschenwürde – ein Kernkriterium für die Einstufung als verfassungsfeindlich.

Programmatik und Parteiverhalten als Grundlage

Die Einschätzung basiert laut Verfassungsschutz auf einer Vielzahl von Quellen: Programmatische Inhalte, öffentliche Äußerungen, Parteitagsbeschlüsse sowie das Verhalten führender Parteimitglieder. Darüber hinaus seien Kontakte zu rechtsextremen Gruppierungen in die Bewertung eingeflossen.

Das Amt stellte fest:
„Die extremistische Prägung der Gesamtpartei hat sich in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet.“

Politische und juristische Folgen noch offen

Die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ bedeutet, dass der Verfassungsschutz künftig auch nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der gesamten Partei einsetzen kann. Dazu zählen etwa Informanten, Abhörmaßnahmen und Analyse von Kommunikationsverhalten.

Juristisch ist die Entscheidung nicht unumstritten. Kritiker warnen vor einer Vermischung politischer Bewertung und rechtlicher Kategorien, insbesondere im Hinblick auf die Meinungsfreiheit.

BfV veröffentlicht Analyse nicht im Detail

Auffällig ist, dass das BfV sein zugrunde liegendes Gutachten nicht veröffentlicht hat. Dies sorgt für Diskussionen, auch unter Rechtsexperten. Die Entscheidung könnte daher auch gerichtlich angefochten werden. Beobachter rechnen mit einer juristischen Auseinandersetzung, ähnlich wie bei früheren Einstufungen einzelner Parteigliederungen.

Stichwörter: AfD, Deutschland, Meinung, Nachrichten, Politik, Verfassungsschutz
Vorheriger Beitrag england-setzt-auf-spritze-statt-infusion-bei-krebs England setzt auf Spritze statt Infusion bei Krebs
Nächster Beitrag börsen-feiern-wochenabschluss-mit-neuem-dax-rekord DAX knackt 23.000-Punkte-Marke deutlich

Beliebte Beiträge

Bayern warnt vor Spaltung bei deutschen Strompreisen

Entso-E empfiehlt neue regionale Preisstruktur Ein Bericht des europäischen Netzverbands Entso-E schlägt vor, Deutschland in…

Von Adrian Kelbich

Dax durchbricht erstmals die 23.000-Punkte-Marke

Der deutsche Leitindex Dax hat am Montag einen historischen Meilenstein erreicht und erstmals die Marke…

Von Adrian Kelbich

Gerichtsurteil wegen Schmähungen gegen Grünen-Politiker

„Hadreck“ und „Blödbock“ Münchner Gericht verurteilt Patentanwalt zu Geldstrafe Das Amtsgericht München hat den Patentanwalt…

Von Susanne Jung

Das könnte Sie auch interessieren

kein-kurswechsel-in-sicht:-atompolitik-bleibt-unverändert
DeutschlandPolitikUmwelt

Deutschlands Kurs bleibt klar: Keine Rückkehr zur Atomkraft

Von Susanne Jung
dänemark-denkt-über-rückkehr-zur-kernkraft-nach
EuropaUmwelt

Dänemark denkt über Rückkehr zur Kernkraft nach

Von Cornelia Schröder-Meins
belgien-kehrt-der-atomwende-den-rücken
EuropaUmwelt

Belgien kehrt der Atomwende den Rücken

Von Charlotte Probst
rückläufige-gewinne-belasten-dax-konzerne
DeutschlandWirtschaft

Rückläufige Gewinne belasten DAX-Konzerne

Von Adrian Kelbich
Aktienfinancial.de

Über Uns

Wir begrüßen Sie bei AktienFrancial.de, Ihrem Tor zu unabhängigen Nachrichten und Neuigkeiten, sowie Hintergrund-Information zu Märkten, Politik, Finanzen, Wirtschaft, Technik und Wissenschaft.

RMK Marketing Inc.
41 Lana Terrace, Mississauga, Ontario L5A 3B2, Kanada​
Links
  • AGB
  • Impressum
  • Über uns
  • Datenschutz
  • Kontakt

© RMK Marketing Inc. Alle Rechte vorbehalten.

Welcome Back!

Sign in to your account

Lost your password?