EU-Kommission stellt sich gegen Abschaffungspläne
Die Europäische Kommission hat dem Wunsch von Bundeskanzler Friedrich Merz, das EU-Lieferkettengesetz zu streichen, eine klare Absage erteilt. Eine Sprecherin erklärte in Brüssel, man verfolge das Ziel einer Vereinfachung, nicht einer Abschaffung. Die Haltung der Kommission sei eindeutig: „Es geht nicht darum, sie abzuschaffen.“
Diese Aussage erfolgte kurz nach dem Antrittsbesuch von Merz in Brüssel, wo er gemeinsam mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf einer Pressekonferenz auftrat.
Merz fordert kompletten Rückzug aus der Regulierung
Friedrich Merz hatte zuvor deutlich gemacht, dass die Bundesregierung die nationale Version des Lieferkettengesetzes zurücknehmen wolle. Dabei forderte er auch die EU auf, die entsprechende Richtlinie fallen zu lassen.
„Wir werden in Deutschland das nationale Gesetz aufheben. Ich erwarte auch von der Europäischen Union, dass sie diesen Schritt nachvollzieht“, sagte Merz mit Nachdruck.
Die EU-Kommission ließ diese Forderung jedoch nicht unwidersprochen stehen und verweist auf die politischen Vereinbarungen in Brüssel und Straßburg.
Kritik aus dem Europäischen Parlament
Zusätzliche Kritik erhielt der Bundeskanzler aus den Reihen seiner eigenen Koalition. René Repasi, Vorsitzender der SPD-Europaabgeordneten, betonte: „Eine Abschaffung des EU-Lieferkettengesetzes liegt nicht auf dem Tisch.“ Im Europäischen Parlament wie auch unter den Mitgliedsstaaten gebe es keine Mehrheit für einen solchen Schritt.
Repasi unterstrich jedoch, dass Anpassungen zur Entlastung der Unternehmen diskutiert werden könnten. Am grundlegenden Ziel, Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung entlang globaler Lieferketten zu verhindern, werde jedoch festgehalten.
Verweis auf Koalitionsvertrag in Berlin
Die SPD beruft sich dabei auch auf den bestehenden Koalitionsvertrag in Deutschland, in dem die Umsetzung der europäischen Richtlinie ausdrücklich vorgesehen ist. Ziel sei es, das bestehende nationale Gesetz durch eine international ausgerichtete Regelung zu ersetzen, die sich an der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) orientiere.
„Diese neue Regelung soll bürokratiearm und vollzugsfreundlich umgesetzt werden“, heißt es aus den Reihen der SPD.