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Neue Gebührenordnung verteuert Klagen deutlich

Susanne Jung
Letzte Aktualisierung: 30. Mai 2025 16:51
Susanne Jung
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Gesetz tritt am 1. Juni 2025 in Kraft

Ab dem 1. Juni 2025 wird der Zugang zum Recht in Deutschland spürbar teurer. Dann tritt das sogenannte Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 in Kraft. Es bringt eine Erhöhung der Anwaltsgebühren um durchschnittlich 6 bis 9 Prozent mit sich.

Besonders betroffen sind Bürgerinnen und Bürger, die keine Rechtsschutzversicherung besitzen. „Ohne Rechtsschutzversicherung kann ein Rechtsstreit damit zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden“, warnt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Wertgebühren steigen in mehreren Stufen

Die Wertgebühren, die sich nach dem Streitwert richten, steigen um 6 Prozent. Bei einem Streitwert von bis zu 500 Euro erhöht sich die Gebühr von 49 Euro auf 51,50 Euro. Wer über 5.000 bis 10.000 Euro klagt, zahlt künftig 652 Euro statt 614 Euro.

Auch die Festbetragsgebühren, etwa bei der Pflichtverteidigung, werden teurer – hier liegt die Erhöhung bei 9 Prozent.

Diese Anpassungen treffen auch viele mittelständische Haushalte, die nicht auf eine Rechtsschutzversicherung zurückgreifen können.

Versicherungswirtschaft rechnet mit hohen Mehrkosten

Die Versicherer sind ebenfalls betroffen: Durch das neue Gesetz rechnen sie mit zusätzlichen Ausgaben von rund 250 Millionen Euro jährlich. „Schon die vorherige Gebührenreform hat die Kosten deutlich steigen lassen“, erklärt Käfer-Rohrbach.

Laut GDV gab es im Jahr 2024 rund 27,3 Millionen Rechtsschutzversicherungsverträge. In über 4,8 Millionen Fällen griffen Versicherte darauf zurück. Die Versicherungswirtschaft leistete dabei mehr als 3,8 Milliarden Euro, wobei rund 80 Prozent dieser Summe auf Anwaltskosten entfielen.

Klagemüdigkeit steigt unter Verbrauchern

Die steigenden Gebühren führen dazu, dass viele Menschen den Weg vor Gericht scheuen. 60 Prozent der Mandanten verzichten laut einer Studie des Bundesjustizministeriums wegen hoher Kosten auf eine Klage. 52 Prozent der befragten Anwältinnen und Anwälte raten Mandanten regelmäßig davon ab.

„Wenn die Kosten stetig steigen, wächst das Risiko, dass immer mehr Menschen auf die Durchsetzung ihres Rechtes verzichten“, so Käfer-Rohrbach.

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