Ein Umbruch für Millionen Autofahrer
Im Jahr 2026 treten in der Europäischen Union zahlreiche neue Regelungen in Kraft, die den Straßenverkehr und den Fahrzeugmarkt grundlegend verändern. Zwischen der neuen Euro-7-Abgasnorm, einer angepassten CO₂-Bepreisung und verschärften Umweltvorgaben müssen sich Autofahrer auf steigende Kosten und strengere Kontrollen einstellen. Gleichzeitig profitieren Elektroautofahrer von neuen Steueranreizen und erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten. Die Politik verfolgt damit das Ziel, den Verkehrssektor klimafreundlicher und zukunftssicher zu gestalten.
Euro-7-Regeln: Schärfere Kontrollen für Abgase
Ab dem 29. November 2026 müssen alle neu entwickelten Pkw und Transporter die Euro-7-Abgasnorm erfüllen. Ab Ende 2027 gilt die Regelung für sämtliche Neuzulassungen, während Busse und Lkw ab 2028 beziehungsweise 2029 folgen.
Erstmals erfasst die Verordnung auch ultrafeine Partikel kleiner als zehn Nanometer, die bisher kaum reguliert waren. Die Fahrzeuge werden künftig unter realitätsnahen Bedingungen getestet – und über einen längeren Zeitraum.
Die Systeme zur Abgasnachbehandlung müssen mindestens 160.000 Kilometer oder acht Jahre lang effektiv bleiben. Eine zweite Stufe der Norm fordert sogar 200.000 Kilometer oder zehn Jahre Haltbarkeit. Diese Anforderungen erhöhen die Produktionskosten, was sich direkt auf die Neuwagenpreise auswirken dürfte. Zudem erwarten Experten eine strengere TÜV-Kontrolle, insbesondere bei älteren Fahrzeugen mit höheren Emissionen.
Neue Lebensdauerpflichten für Elektroauto-Akkus
Die EU schreibt ab 2026 erstmals eine Mindesthaltbarkeit für Fahrzeugbatterien vor.
Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern müssen 80 Prozent der ursprünglichen Kapazität erhalten bleiben, nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern noch 72 Prozent. Diese Regel betrifft alle Elektroautos (BEV) und Plug-in-Hybride (PHEV).
Ziel ist es, die Qualitätsstandards europaweit zu vereinheitlichen und die Verbrauchersicherheit zu erhöhen. Für Autobauer bedeutet das zusätzlichen Entwicklungsdruck, um langlebigere Zellen zu verbauen. Für Käufer bringt es eine größere Planbarkeit und mehr Vertrauen in die Haltbarkeit ihrer Fahrzeuge.
Umweltfaktor Bremsen: Neuer Grenzwert für Feinstaub
Eine weitere Neuheit betrifft den Brems- und Reifenabrieb. Ab 2026 dürfen Elektroautos höchstens 3 Milligramm Bremsstaub pro Kilometer freisetzen, Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren 7 mg/km. Ab dem Jahr 2035 soll ein einheitlicher Grenzwert von 3 mg/km gelten.
Beim Reifenabrieb legt die EU zunächst nur ein Testverfahren fest – konkrete Werte werden in einer späteren Verordnung ergänzt. Der Fokus liegt erstmals auch auf den nicht motorbedingten Emissionen, die bislang unterschätzt wurden.
CO₂-Preis: Neue Berechnung und steigende Kosten
Ab 2026 ändert sich das deutsche Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Der CO₂-Preis wird nicht mehr fix, sondern über Auktionen zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne festgelegt. Zusätzlich wird ein fester Verkaufspreis von 68 Euro pro Zertifikat eingeführt.
Ein höherer CO₂-Wert bedeutet teureres Tanken. Liegt der Preis bei 65 Euro, steigen die Kraftstoffkosten um etwa 2,8 Cent pro Liter Benzin und 3,2 Cent pro Liter Diesel. Die tatsächliche Belastung hängt vom Marktpreis ab, könnte aber über das Jahr spürbare Mehrkosten verursachen.
Pendler sollen entlastet werden
Ab dem 1. Januar 2026 steigt die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent je Kilometer – und zwar ab dem ersten Kilometer. Bislang wurden nur Fahrten ab dem 21. Kilometer höher bewertet. Die Regelung gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel. Ziel ist eine finanzielle Entlastung der Berufspendler, die täglich lange Strecken zurücklegen müssen.
Steuervorteile für teure Elektro-Dienstwagen
Für Elektro-Dienstwagen, die ab 1. Juli 2025 angeschafft werden, steigt die 0,25-Prozent-Regel auf Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 Euro. Damit können auch hochpreisige Modelle wie der Porsche Taycan oder der Mercedes EQS steuerlich begünstigt werden.
Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor bleibt es bei der 1-Prozent-Regelung. Hinzu kommt eine degressive Abschreibung für E-Autos, die bis 1. Januar 2028 gilt. Damit fördert der Staat gezielt die Elektrifizierung von Dienstwagenflotten.
Neue Versicherungsberechnungen ab 2026
Die Versicherungswirtschaft passt ihre Tarife an. Laut ADAC betrifft die Änderung rund 33.000 Fahrzeugmodelle. 5,9 Millionen Versicherte müssen mit höheren Typklassen rechnen, 4,5 Millionen profitieren von niedrigeren Einstufungen.
Auch die Regionalklassen werden neu geordnet: In 51 Bezirken sinken die Prämien, in 48 Bezirken steigen sie. Autofahrer sollten ihren Versicherungsvertrag prüfen und gegebenenfalls den Anbieter wechseln, um Einsparungen zu erzielen.
Deutschlandticket wird teurer
Das bundesweite Deutschlandticket steigt ab 1. Januar 2026 auf 63 Euro pro Monat. Die Finanzierung ist bis 2030 gesichert. Wer das Ticket über die Deutsche Bahn bezieht, muss der Preiserhöhung aktiv zustimmen – andernfalls läuft das Abonnement zum Jahresende 2025 aus. In Zukunft soll ein Index-Mechanismus eingeführt werden, um Preisanpassungen automatisch zu steuern.
Modernes Notrufsystem mit 5G-Verbindung
Das automatische Notrufsystem eCall wird modernisiert. Ab 1. Januar 2026 dürfen nur Fahrzeuge zugelassen werden, deren System LTE- oder 5G-Technologie nutzt. Die bisherigen 2G- und 3G-Netze werden bis 2027 vollständig abgeschaltet. Fahrzeuge mit veralteten Modulen könnten dadurch Funktionsausfälle beim Notruf oder TÜV-Probleme bekommen.
Führerscheinumtausch bis Januar 2026 verpflichtend
Alle Führerscheine mit Ausstellungsjahr 1999 bis 2001 müssen bis spätestens 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Wer die Frist verpasst, riskiert ein Verwarngeld von 10 Euro. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig, jedoch kann ein alter Führerschein – insbesondere im Ausland – zu Schwierigkeiten bei Mietwagenbuchungen führen.
Neue Hauptuntersuchung und Plakettenfarbe
Fahrzeuge mit einer blauen HU-Plakette müssen 2026 zur Prüfung. Nach erfolgreicher Abnahme wird eine braune Plakette angebracht, die bis 2028 gilt. Das bewährte Sechsjahres-Farbsystem bleibt bestehen, um Prüfintervalle leicht erkennbar zu halten.
Tachographenpflicht für leichte Transporter
Ab 1. Juli 2026 gilt die Tachographenpflicht auch für Fahrzeuge mit 2,5 bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, wenn sie grenzüberschreitend eingesetzt werden. Der neue Tachograph Gen2V2 erfasst künftig Grenzübertritte automatisch. Nationale und nicht-kommerzielle Fahrten sind ausgenommen.
Steuerfreiheit für Elektrofahrzeuge verlängert
Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos gilt künftig bis 31. Dezember 2030 für Neuzulassungen. Fahrzeuge, die bis dahin angemeldet werden, bleiben bis Ende 2035 steuerfrei. Der Gesetzentwurf tritt voraussichtlich am 1. Januar 2026 in Kraft.
Änderungen in Nachbarländern
Auch Reisende müssen 2026 aufpassen:
In Österreich dürfen Städte künftig Zufahrtsverbote mit Kameras überwachen.
Kroatien führt eine digitale Maut ein, Venedig verlangt an 60 Tagen im Jahr eine Eintrittsgebühr.
In den Niederlanden steigt die Mehrwertsteuer auf Hotelübernachtungen auf 21 Prozent.