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Hebammen warnen: Vergütungspläne gefährden Geburtshilfe

Susanne Jung
Letzte Aktualisierung: 13. August 2025 15:06
Susanne Jung
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Geplante Neuregelung ab November

Ab 1. November tritt bundesweit ein neuer Hebammenhilfevertrag in Kraft, der die Vergütung freiberuflicher Beleghebammen in Kliniken neu regelt. Während höhere Stundensätze und Zuschläge vorgesehen sind, sinkt die Bezahlung deutlich, sobald mehrere Frauen parallel betreut werden – was laut Deutschem Hebammenverband (DHV) im Klinikalltag die Regel ist.

Massive Einkommenseinbußen erwartet

Laut DHV drohen bis zu 35 Prozent weniger Einkommen für rund 19.000 freiberuflich tätige Geburtshelferinnen und -helfer. In einer Umfrage gaben 93 Prozent der befragten Belegteams an, dass die Neuregelung ihre Arbeit „sehr negativ“ beeinflussen werde. Etwa die Hälfte plant, in den kommenden sechs Monaten die Geburtshilfe zu verlassen.

Bedeutung der Beleghebammen in Deutschland

Bundesweit werden rund 20 Prozent aller Geburten von Beleghebammen begleitet, in Bayern sind es sogar etwa 80 Prozent. Sie arbeiten selbstständig in Kliniken und sind für ihre individuelle Betreuung bekannt – laut DHV erbringen sie 15-mal häufiger 1:1-Betreuungen als festangestellte Kolleginnen.

Kritik von Gesundheitsministern der Länder

In einem gemeinsamen Brief an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) warnen die Gesundheitsminister der Länder vor „gravierenden Folgen“ für die geburtshilfliche Versorgung. Die Länder befürchten einen deutlichen Rückgang der stationären Betreuung durch Hebammen.

Änderungen im Abrechnungssystem

Bisher konnten Beleghebammen bei gleichzeitiger Betreuung von ein bis zwei Frauen jede Leistung zu 100 Prozent abrechnen. Künftig sollen für die erste Frau nur noch 80 Prozent, für jede weitere nur 30 Prozent gezahlt werden. Zuschläge für 1:1-Betreuung sind zudem zeitlich auf zwei Stunden vor und nach der Geburt begrenzt.

Forderungen der Berufsverbände

Der DHV verlangt, dass weiterhin 100 Prozent der erbrachten Leistungen abrechenbar sind und die Vergütung an die Grundlohnentwicklung angepasst wird. Derzeit bestehe hier eine Lücke von 12,4 Prozent. DHV-Präsidentin Ulrike Geppert-Orthofer warnt: „Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen will die 1:1-Betreuung fördern, gefährdet aber gleichzeitig das Modell, in dem sie am häufigsten stattfindet.“

Stichwörter: 1:1-Betreuung, Babyprämie, Beleghebammen, Deutschland, Geburtshilfe, Gesundheit, Gesundheitsministerium, Hebammenhilfevertrag, Kreißsaal, Leben, Schiedsstelle, Ulrike Geppert-Orthofer, Vergütungsreform
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