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Kurzstreckenflug von Baerbock: Heftige Kritik

Adrian Kelbich
Letzte Aktualisierung: 2. Juli 2024 17:08
Adrian Kelbich
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Heftige Kritik trotz Nachtflugverbot

Am 23. Juni 2024 flogen Bundeskanzler Olaf Scholz und Außenministerin Annalena Baerbock nach einem EM-Spiel in Frankfurt/Main, trotz des Nachtflugverbots am Frankfurter Flughafen, zu ihren Terminen weiter. Diese Aktion sorgte für erhebliche Kritik, insbesondere an Baerbock, da sie für einen Kurzstreckenflug von nur 187 Kilometern die Umwelt belastete.

Hintergrund des Nachtflugverbots

Am Flughafen Frankfurt/Main gilt seit Oktober 2011 ein Nachtflugverbot, das zwischen 23 Uhr und 5 Uhr morgens Flüge untersagt. Diese Regelung wurde vom hessischen Verwaltungsgerichtshof beschlossen, um die Anwohner vor nächtlichem Fluglärm zu schützen. Ausnahmen von diesem Verbot sind nur in speziellen Fällen erlaubt, wie z. B. bei medizinischen Notfällen, Katastropheneinsätzen oder Flügen von besonderem öffentlichen Interesse.

Die Ereignisse des Abends

An dem besagten Abend besuchten Scholz, Baerbock und weitere Minister das EM-Spiel Deutschland gegen die Schweiz in Frankfurt. Nach dem Spiel flog Scholz mit den anderen Kabinettsmitgliedern zurück nach Berlin, während Baerbock nach Luxemburg weiterflog, um an einem Treffen der EU-Außenminister teilzunehmen. Beide Flüge starteten trotz des Nachtflugverbots nach 23 Uhr vom Frankfurter Flughafen.

Annalena Baerbock und Olaf Scholz

Kritik an Baerbocks Kurzstreckenflug

Die Kritik richtet sich besonders gegen Außenministerin Baerbock, die in der Vergangenheit mehrfach gegen Kurzstreckenflüge plädiert hatte. Die Flugstrecke von Frankfurt nach Luxemburg beträgt nur etwa 187 Kilometer, was etwa 35 Flugminuten entspricht. Mit dem Auto hätte Baerbock rund drei Stunden benötigt, mit dem Zug wäre die Strecke ebenfalls in akzeptabler Zeit zurückzulegen gewesen. Der FDP-Landtagsabgeordnete Stefan Naas äußerte gegenüber der „Bild“-Zeitung: „Da sieht man mal, wie die Grünen ihre eigene Basis ernst nehmen. Das ist grüne Doppelzüngigkeit vom Feinsten: Den Bürgern das Fliegen madig machen und dann selbst auch noch das Nachtflugverbot umgehen, um von Frankfurt nach Luxemburg zu fliegen. Luftlinie 184,36 Kilometer. Echt jetzt?“

Die Ausnahmen des Nachtflugverbots

Obwohl das Nachtflugverbot strikt erscheint, gibt es immer wieder Ausnahmen. Beispielsweise konnten am 27. Juni 2024 aufgrund von Gewittern 26 Flugzeuge erst nach 23 Uhr abheben, weitere sieben Maschinen landeten nach 23 Uhr. Diese Ausnahmen betreffen jedoch in der Regel Verzögerungen, die nicht planmäßig eintreten. Flüge, die unter die Ausnahme „besonderes öffentliches Interesse“ fallen, dürfen ebenfalls nachts starten, was in diesem Fall für die Flüge von Scholz und Baerbock zutraf.

Die Abflüge von Scholz und Baerbock haben eine breite Debatte über die Glaubwürdigkeit politischer Aussagen und das Einhalten von Umweltstandards ausgelöst. Während politische Flüge unter bestimmten Bedingungen notwendig sein mögen, bleibt die Frage, ob Kurzstreckenflüge und das Umgehen von Nachtflugverboten wirklich im öffentlichen Interesse liegen, bestehen. Die Kritik an Baerbock zeigt deutlich, dass politische Entscheidungen und persönliche Handlungen oft auf den Prüfstand der öffentlichen Meinung gestellt werden.

Stichwörter: Baerbock, Deutschland, Kritik, Meinung, Politik, Scholz
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