Neue Vorschrift betrifft Lehrer, Beamte und Polizisten
Rheinland-Pfalz führt eine neue Regelung ein, die Mitglieder der AfD vom Zugang zum öffentlichen Dienst ausschließt. Betroffen sind künftige Beamte, Tarifangestellte, Lehrer und Polizisten. Grundlage ist eine Neuausrichtung des Einstellungsverfahrens, bei dem Bewerber künftig eine schriftliche Erklärung zur Verfassungstreue abgeben müssen.
Der SPD-Innenminister Michael Ebling erklärte bei der Vorstellung des aktualisierten Verfassungsschutzberichts: „Alle Bewerber müssen erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören und dies auch in den letzten fünf Jahren nicht getan haben.“
AfD in Rheinland-Pfalz als extremistisch eingestuft
Nach Angaben des Innenministeriums gilt die AfD in Rheinland-Pfalz als extremistische Bestrebung. Der Landesverfassungsschutz beobachtet die Partei offiziell und sieht keine gemäßigten Strukturen mehr innerhalb der Organisation. Ebling: „Die Radikalisierung schreitet weiter voran. Es gibt keinen moderaten Flügel mehr.“
Die Einstufung basiert auf einer Liste des Verfassungsschutzes, die regelmäßig aktualisiert wird. Darauf finden sich Gruppen, bei denen „hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen“ vorliegen. Die Zugehörigkeit zu einer dieser Organisationen ist künftig ein Ausschlusskriterium für Neueinstellungen im öffentlichen Dienst.
Widerspruch von AfD-Vorsitzender Alice Weidel
Alice Weidel, Vorsitzende der AfD, kritisierte die Entscheidung der Landesregierung scharf. Sie sagte gegenüber der Presse: „Es ist erschreckend, dass eine solche Diskriminierung politischer Meinung in Rheinland-Pfalz durch die Landesregierung erfolgt. Demokratische Grundregeln werden hier mit Füßen getreten.“
Weidel kündigte Widerstand an und erklärte, die Wähler würden sich nicht einschüchtern lassen. Die neue Maßnahme dürfte dennoch weitreichende Konsequenzen für die Parteimitglieder in Rheinland-Pfalz haben, insbesondere für junge Bewerber mit Berufsziel im Staatsdienst.
Konsequenzen für bereits Beschäftigte im Staatsdienst
Nicht nur Neueinstellungen sind betroffen: Auch bestehende Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, die Mitglied einer als extremistisch eingestuften Organisation sind, müssen mit disziplinarrechtlichen Konsequenzen rechnen. Laut Ministerium werde jeder Fall individuell geprüft. Bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Verfassungstreuepflicht könne es bis zur Entlassung aus dem Dienst kommen.
Die Regelung soll zeitnah in Kraft treten und wird von der Landesregierung als präventiver Schutz der demokratischen Grundordnung bezeichnet. Die Diskussion über die Vereinbarkeit mit dem Grundrecht auf politische Betätigung dürfte jedoch weitergehen.