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EU stoppt chinesische Anbieter bei Großaufträgen

Charlotte Probst
Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2025 15:14
Charlotte Probst
medizin-streit-eu-verhängt-vergeltung-gegen-china

Kommission schließt chinesische Firmen aus Ausschreibungen aus

Die Europäische Kommission hat entschieden, künftig chinesische Unternehmen von öffentlichen Aufträgen im Bereich medizinischer Geräte ab einem Wert von fünf Millionen Euro auszuschließen. Damit kommt erstmals ein bereits 2022 eingeführtes Handelsinstrument zur Anwendung, das speziell für Vergeltungsmaßnahmen bei ungleicher Marktbehandlung durch Drittstaaten geschaffen wurde.

Reaktion auf eingeschränkten Marktzugang in China

Brüssel reagiert mit dieser Maßnahme auf die anhaltende Benachteiligung europäischer Hersteller im chinesischen Gesundheitssektor. Bereits im Januar warf die Kommission der chinesischen Seite vor, EU-Firmen beim Marktzugang für Produkte wie Röntgengeräte, Pflaster oder Operationsmaterial durch gezielte Vorschriften zu diskriminieren. Ziel sei es nun, laut EU-Kommission, „China dazu zu bewegen, seine Ungleichbehandlung von in der EU hergestellten Medizinprodukten zu beenden.“

Medizinprodukte im Fokus der Vergeltungspolitik

Die Regelung betrifft eine breite Produktpalette – von Einwegmasken und Verbandmaterialien bis hin zu chirurgischen Robotern und Labormaschinen. Die Einschränkung betrifft nur Aufträge oberhalb der genannten Wertgrenze. Zudem soll es Ausnahmen geben, etwa wenn ausschließlich ein chinesischer Anbieter auf eine Ausschreibung reagiert.

Sanktionsmechanismus erstmals eingesetzt

Das nun genutzte Instrument wurde bereits vor drei Jahren eingeführt, blieb bislang aber ungenutzt. Es erlaubt der EU, Staaten vom Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen auszuschließen, wenn diese ihrerseits europäische Unternehmen benachteiligen. Die Maßnahme dient als Hebel, um Drittstaaten zu einem offeneren Umgang mit internationalen Anbietern zu bewegen.

China weist Vorwürfe entschieden zurück

Die Regierung in Peking reagierte prompt und nannte die Maßnahme einen „klassischen Fall von Doppelmoral“. Die Sprecherin des Handelsministeriums erklärte, dass die EU sich „freier Marktregeln nur dann verpflichtet fühle, wenn es ihr selbst nütze.“ Brüssel hält dagegen: Die Reaktion sei verhältnismäßig und gezielt, um faire Bedingungen herzustellen.

Stichwörter: Ausschreibungen, China, EU, Europa, Handelskonflikt, Kommission, Marktöffnung, Medizinprodukte, öffentliche Aufträge, Politik, Sanktionen, Vergeltungsmaßnahme, Wirtschaft
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