Ungarns Asylpolitik im Fokus
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Ungarn wegen seiner restriktiven Asylpolitik empfindliche finanzielle Sanktionen hinnehmen muss. Die Luxemburger Richter verurteilten das Land zur Zahlung von 200 Millionen Euro sowie einem täglichen Zwangsgeld von einer Million Euro für jeden Tag der Verzögerung. Grund dafür ist die fortgesetzte Missachtung höchstrichterlicher Entscheidungen, die das ungarische Asylsystem für rechtswidrig erklärt hatten.
Hintergrund der Entscheidung
Bereits im Dezember des vergangenen Jahres hatte der EuGH festgestellt, dass bestimmte ungarische Asylrechtsvorschriften gegen EU-Recht verstoßen. Dabei ging es insbesondere um die Praxis, Asylsuchende in sogenannten Transitlagern an der Grenze zu Serbien festzuhalten und ihnen den Zugang zu einem fairen Asylverfahren zu verwehren. Diese Lager wurden zwar mittlerweile geschlossen, doch neue Regelungen sahen vor, dass Schutzsuchende ein Vorverfahren in ungarischen Botschaften durchlaufen mussten, bevor sie nach Ungarn einreisen durften, um Asyl zu beantragen. Auch diese Regelung wurde vom EuGH im vergangenen Jahr als rechtswidrig eingestuft.
Anhaltende Verstöße trotz vorheriger Urteile
Trotz dieser Urteile hat Ungarn die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung des EU-Rechts nicht ergriffen. Die EU-Kommission, die die Einhaltung des gemeinsamen Rechts in der Staatengemeinschaft überwacht, reichte 2022 eine Klage ein, da Budapest das Urteil des EuGH aus dem Jahr 2020 nicht ausreichend umgesetzt hatte. Die Richter bemängelten, dass Ungarn den effektiven Zugang zum Asylverfahren weiterhin erschwert und gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit im Bereich des internationalen Schutzes verstoße.
„Ungarns Verhalten stellt eine erhebliche Bedrohung für die Einheit des EU-Rechts dar,“ erklärten die Richter in ihrem Urteil.
Vergleichbare Fälle in der EU
Ungarn ist nicht das einzige EU-Land, das wegen Missachtung höchstrichterlicher Entscheidungen sanktioniert wurde. Ein ähnlicher Fall ereignete sich 2021 in Polen, das ebenfalls zu einer täglichen Zahlung von einer Million Euro verurteilt wurde. Grund war die Nichtumsetzung von Entscheidungen zu einer umstrittenen Justizreform. Der Betrag wurde später auf 500.000 Euro täglich reduziert.
Die Verhängung der Strafe gegen Ungarn zeigt die Entschlossenheit der EU, die Einhaltung des gemeinsamen Rechts durchzusetzen. Die finanzielle Belastung für das Land ist erheblich und soll einen Anreiz schaffen, die notwendigen Änderungen am Asylsystem vorzunehmen.
Ungarn steht nun vor der Herausforderung, sein Asylsystem grundlegend zu reformieren und EU-konforme Regelungen einzuführen. Die internationale Gemeinschaft und insbesondere die EU werden diesen Prozess genau beobachten, um sicherzustellen, dass die Rechte der Schutzsuchenden gewahrt bleiben und das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit gestärkt wird.