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Fluggäste verlieren Rechte: EU plant Kürzungen bei Ausgleich

Cornelia Schröder-Meins
Letzte Aktualisierung: 8. August 2025 16:47
Cornelia Schröder-Meins
eu-plant-eingriffe-in-fluggastrechte-und-ausgleichszahlungen

Künftige Änderungen bei Flugverspätungen geplant

Die Europäische Union will die bestehenden Fluggastrechte überarbeiten – und zwar zuungunsten der Reisenden. Der Rat der EU-Verkehrsminister hat im Juni 2025 einen Reformvorschlag beschlossen, der deutliche Einschnitte bei der Entschädigung vorsieht. Laut Experten wären davon jedes Jahr rund zwölf Millionen Passagiere betroffen.

Bisher gilt: Wer bei einem Flug mehr als drei Stunden Verspätung hinnehmen muss, kann – je nach Strecke – bis zu 600 Euro verlangen. Diese Regelung könnte jedoch bald Geschichte sein. Die Neuregelung soll nach der Sommerpause im Europäischen Parlament abgestimmt werden.

Entschädigung erst ab vier Stunden Verspätung

Die geplante Reform sieht vor, dass innerhalb Europas künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung gezahlt werden muss. Für Langstreckenflüge über 3.500 Kilometer soll die Wartezeit sogar auf sechs Stunden steigen. Bisher war die Grenze für alle Flüge bei drei Stunden festgelegt.

Auch die Höhe der Ausgleichszahlung soll angepasst werden. Statt 600 Euro bei Langstrecken sollen nur noch 500 Euro gezahlt werden. Für kürzere Flüge soll es nur noch 300 Euro geben – egal ob der Flug 1.000 oder 3.000 Kilometer lang ist. Aktuell gibt es je nach Entfernung gestaffelte Beträge: 250 Euro bis 1.500 Kilometer, 400 Euro bis 3.500 Kilometer.

Verbraucherschützer sehen große Nachteile

Die Kritik an der geplanten Gesetzesänderung ist deutlich. Britta Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip, erklärte: „Die Reform der Verordnung wäre bedauerlich, da die aktuellen Fluggastrechte eine echte europäische Errungenschaft für Verbraucherinnen und Verbraucher sind.“

Die Verbraucherseite warnt: 60 Prozent der Passagiere, die bisher Anspruch auf Geld hatten, würden leer ausgehen oder deutlich weniger erhalten. Besonders ärgerlich sei dies für Urlaubsreisende mit günstigen Kurzstreckenflügen. Für diese Zielgruppe fällt die Entschädigung künftig geringer aus – oder entfällt ganz.

Einziger Vorteil: Schutz bei Airline-Pleiten

Ein Aspekt der Reform findet Zustimmung: Bei einer Insolvenz der Fluggesellschaft soll ein Schutzmechanismus greifen, damit Passagiere nicht auf bereits bezahlten Tickets sitzen bleiben. Diese Maßnahme könnte helfen, finanzielle Schäden bei Airline-Zusammenbrüchen wie in der Vergangenheit zu vermeiden.

Bis dahin gelten alte Regeln

Noch ist die Reform nicht in Kraft. Für den Sommer 2025 gelten weiterhin die bekannten Rechte. Fluggäste, die von Verspätungen betroffen sind, sollten daher zügig prüfen, ob sie Entschädigungen geltend machen können.

Verbraucher können laut Finanztip „rechtlich geprüfte Musterschreiben“ nutzen und bei Ablehnung den Weg über eine Schlichtungsstelle oder einen Fluggasthelfer-Dienst wählen. Letztere arbeiten allerdings gegen eine Provision von bis zu 50 Prozent der Erstattungssumme. Alternativ bieten Sofortentschädiger schnellere Auszahlungen gegen Abzüge von rund 30 Prozent an.

Stichwörter: Airline-Insolvenz, Entschädigungsanspruch, EU, EU-Verordnung, Europa, Flugentschädigung, Fluggastrechte, Flugverspätung, Langstreckenflug, Leben, Lifestyle, Passagierrechte, Reform 2025, Verbraucherrechte
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