Freitag, 11 Juli 2025
  • Mein Feed
  • Meine Speicherungen
Abonnieren
Aktienfinancial.de
  • Startseite
  • Deutschland
  • Europa
  • International
  • Politik
  • Unternehmen
  • Wirtschaft
  • Technik
  • Umwelt
Font ResizerAa
Aktienfinancial.deAktienfinancial.de
  • Meine Speicherungen
  • Mein Feed
Suchen
  • Startseite
  • Deutschland
  • Europa
  • International
  • Politik
  • Unternehmen
  • Wirtschaft
  • Technik
  • Umwelt
Have an existing account? Sign In
Folgen Sie uns
© RMK Marketing Inc. Alle Rechte vorbehalten.
EuropaInternational

Laut Bundesgerichtshof: rechtskräftige Urteile im Einbruchfall Grünes Gewölbe gegen Remmo-Mitglieder

Susanne Jung
Letzte Aktualisierung: 12. April 2024 23:28
Susanne Jung
laut-bundesgerichtshof-rechtskraeftige-urteile-im-einbruchfall-gruenes-gewoelbe-gegen-remmo-mitglieder

Der Fall Grünes Gewölbe

Am 25. November 2019 führten Mitglieder der arabischstämmigen Großfamilie Remmo einen hochkarätigen Einbruch im Historischen Grünen Gewölbe in Dresden durch. Diese Tat zog nicht nur aufgrund des gestohlenen Vermögens, sondern auch durch die dabei angewandte kriminelle Raffinesse, weitreichende Aufmerksamkeit auf sich.

Rechtskräftige Verurteilungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am 16. Mai 2023 die Urteile des Landgerichts Dresden gegen vier der Angeklagten, womit diese nun rechtskräftig sind. Die Verurteilten, zugehörig zur Remmo-Familie, hatten sich teilweise geständig gezeigt und wurden für eine Reihe schwerer Straftaten, einschließlich Diebstahl mit Waffen, schwere Brandstiftung und gefährliche Körperverletzung, verantwortlich gemacht.

Strafmaße und Einzelheiten der Verurteilung

Die Strafmaße für die vier Angeklagten variieren:

  • Der jüngste Angeklagte erhielt eine Jugendstrafe von vier Jahren und vier Monaten.
  • Die übrigen drei wurden zu Freiheitsstrafen von bis zu sechs Jahren und drei Monaten verurteilt.

Diese Urteile reflektieren das Ausmaß ihrer Beteiligung und die Schwere ihrer Vergehen, einschließlich der orchestrierten Brandstiftungen, die dazu dienten, die Sicherheitssysteme des Museums zu sabotieren und die Polizei von ihrer Flucht abzulenken.

HISTORISCHES GRÜNES GEWÖLBE IN DRESDEN

Die juristische Bewertung des BGH

Die Bestätigung des Urteils durch den BGH folgte einer detaillierten Überprüfung der vorgebrachten Revisionen. Die Hauptgründe für die Verwerfung der Revisionen waren:

  • Die Angemessenheit der Strafen in Bezug auf die Schwere und das Ausmaß der kriminellen Aktivitäten.
  • Die korrekte Anwendung des Gesetzes durch das Landgericht Dresden.
  • Die Bewertung der Geständnisse und der teilweisen Rückgabe der Beute als mildernde Umstände.

Die Taten im Detail

  • Schwere Brandstiftung und gefährliche Körperverletzung: Zwei der Angeklagten verursachten ein Feuer in einem nahegelegenen Brückengebäude, um die Stromversorgung für das Alarmsystem des Museums zu unterbrechen. Dieses Feuer verletzte zwei Anwohner und verursachte erheblichen Sachschaden.
  • Diebstahl mit Waffen: Unter Einsatz von Äxten und weiteren Werkzeugen brachen die Täter in das Grüne Gewölbe ein und entwendeten gezielt hochwertige Juwelen.
  • Gemeinschädliche Sachbeschädigung und vorsätzliche Brandstiftung: Nach dem Einbruch setzten die Angeklagten ihr Fluchtfahrzeug in Brand, um Beweismittel zu vernichten und ihre Spuren zu verwischen.

Die Rechtskraft der Urteile markiert einen bedeutenden Meilenstein in der juristischen Aufarbeitung des Einbruchs in das Grüne Gewölbe. Es unterstreicht die Ernsthaftigkeit, mit der das deutsche Rechtssystem schwere Verbrechen behandelt, und dient als abschreckendes Beispiel für ähnlich gelagerte kriminelle Unternehmungen. Die Entscheidungen des BGH und des Landgerichts Dresden tragen dazu bei, das Vertrauen in die institutionelle Stärke Deutschlands zu stärken und die kulturellen Schätze des Landes zu schützen.

Stichwörter: BGH, Bundesgerichtshof, Deutschland, Dresden, Einbruch, Grünes Gewölbe, Kultur, rechtskräftige Urteile, Remmo Clan, Urtele, Verbrechen
Vorheriger Beitrag mysterium-um-das-verschwinden-des-tengelmann-chefs-karl-erivan-haub Mysterium um das Verschwinden des Tengelmann-Chefs Karl-Erivan Haub
Nächster Beitrag wandel-an-der-spitze-des-luxus-die-neue-aera-des-kadewe-unter-thailaendischer-fuehrung Wandel an der Spitze des Luxus: Die neue Ära des KaDeWe unter thailändischer Führung

Beliebte Beiträge

Starker Anstieg der Pkw-Verkäufe in China

Dank staatlicher Subventionen Im November verzeichnete der chinesische Automarkt einen deutlichen Aufschwung, unterstützt durch umfangreiche…

Von Cornelia Schröder-Meins

Mogelpackung des Jahres: Granini Orangensaft

Granini im Zentrum der Kritik Jedes Jahr werden Verbraucherinnen und Verbraucher mit versteckten Preissteigerungen konfrontiert.…

Von Cornelia Schröder-Meins

Handelsverband: Rund 5000 Läden könnten ihre Türen für immer schließen

Krisensymptome im Einzelhandel: Ein Alarmsignal für Deutschlands Innenstädte Die aktuelle Lage im deutschen Einzelhandel ist…

Von Cornelia Schröder-Meins

Das könnte Sie auch interessieren

rheinland-pfalz-sperrt-afd-angehörige-aus-behörden-aus
DeutschlandPolitik

Rheinland-Pfalz schließt AfD-Mitglieder vom Staatsdienst aus

Von Charlotte Probst
von-der-leyen-übersteht-misstrauensvotum-im-eu-parlament
EuropaPolitik

Von der Leyen übersteht Misstrauensvotum im EU-Parlament

Von Susanne Jung
trotz-rückschlägen-wächst-volkswagens-absatz-leicht
InternationalTechnik

VW trotzt Hürden in China und USA mit Absatzplus

Von Cornelia Schröder-Meins
commerzbank-im-fokus:-unicredit-übernimmt-führende-rolle
EuropaUnternehmen

Commerzbank im Fokus: UniCredit übernimmt führende Rolle

Von Charlotte Probst
Aktienfinancial.de

Über Uns

Wir begrüßen Sie bei AktienFrancial.de, Ihrem Tor zu unabhängigen Nachrichten und Neuigkeiten, sowie Hintergrund-Information zu Märkten, Politik, Finanzen, Wirtschaft, Technik und Wissenschaft.

RMK Marketing Inc.
41 Lana Terrace, Mississauga, Ontario L5A 3B2, Kanada​
Links
  • AGB
  • Impressum
  • Über uns
  • Datenschutz
  • Kontakt

© RMK Marketing Inc. Alle Rechte vorbehalten.

Welcome Back!

Sign in to your account

Lost your password?