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Milliardenstrafe gegen Google – EU greift durch

Adrian Kelbich
Letzte Aktualisierung: 5. September 2025 20:50
Adrian Kelbich
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Rekordstrafe für Adtech-Geschäft verhängt

Die Europäische Kommission hat den US-Konzern Google mit einer Strafe von 2,95 Milliarden Euro (umgerechnet 3,45 Milliarden Dollar) belegt. Grund sind wettbewerbswidrige Praktiken im Anzeigengeschäft des Unternehmens. Damit wird das Verfahren zu einem weiteren Kapitel in der seit über einem Jahrzehnt anhaltenden Auseinandersetzung zwischen Brüssel und dem Mutterkonzern Alphabet.

Contents
Rekordstrafe für Adtech-Geschäft verhängtForderung nach klaren MaßnahmenGoogle geht in die OffensiveVergleich mit früheren StrafenWeitere Rechtsstreitigkeiten in den USABörsen reagieren positiv

Auslöser war eine Beschwerde des European Publishers Council, der Google vorwarf, eigene Dienste bevorzugt zu haben. Wettbewerber sowie Verlage seien dadurch systematisch benachteiligt worden. Nach Angaben der Kommission nutzte Google seine Marktmacht seit 2014 aus, um Rivalen vom Markt zu verdrängen.

Die EU forderte das Unternehmen auf, diese Praktiken umgehend einzustellen. Google hat 60 Tage Zeit, darzulegen, wie es die Vorgaben erfüllen will.

Forderung nach klaren Maßnahmen

Die zuständige EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera betonte: „Google muss jetzt eine ernsthafte Lösung präsentieren, um seine Interessenkonflikte zu beenden. Wenn das nicht geschieht, werden wir nicht zögern, schärfere Auflagen durchzusetzen.“

Nach Einschätzung der Kommission könnte sogar eine Abspaltung von Geschäftsbereichen notwendig werden. Dennoch will Brüssel zunächst prüfen, ob die freiwilligen Vorschläge des Konzerns ausreichen. Ribera unterstrich: „Digitale Märkte müssen fair und vertrauenswürdig sein. Wenn Marktmechanismen scheitern, muss die öffentliche Hand einschreiten.“

Google geht in die Offensive

Google wies die Vorwürfe zurück und kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Lee-Anne Mulholland, Vizepräsidentin und Global Head of Regulatory Affairs, erklärte: „Die Entscheidung der Europäischen Kommission ist falsch, wir werden dagegen Berufung einlegen. Sie führt zu einer ungerechtfertigten Strafe und schadet tausenden europäischen Unternehmen, weil es für sie schwieriger wird, Einnahmen zu erzielen.“

Google argumentiert, es gebe zahlreiche Alternativen zu den eigenen Diensten, sodass der Markt keineswegs eingeschränkt sei.

Vergleich mit früheren Strafen

Die nun verhängte Strafe liegt unterhalb früherer Summen. 2018 war Google zu einer Rekordzahlung von 4,3 Milliarden Euro verurteilt worden, 2017 zu 2,42 Milliarden Euro und 2019 zu 1,49 Milliarden Euro. Beobachter werten die aktuelle Entscheidung als Kurswechsel: Statt maximaler Strafhöhe setzt die EU-Kommission nun stärker auf strukturelle Änderungen.

Weitere Rechtsstreitigkeiten in den USA

Neben den europäischen Verfahren kämpft Google auch in den USA mit massiven Klagen. Ein Bundesgericht in San Francisco sprach dem Konzern zuletzt eine Strafe von 425,7 Millionen Dollar zu. Grund: unzulässige Überwachung von Smartphones zwischen 2016 und 2024. Betroffen waren etwa 98 Millionen Geräte.

Das Gericht befand, Google habe trotz aktiver Privatsphäre-Einstellungen Daten erhoben, um zielgerichtete Werbung zu verkaufen. Ein Anwalt der Klägerseite, John Yanchunis, sagte: „Wir hoffen, dass dieses Urteil der Tech-Industrie deutlich macht, dass Amerikaner nicht tatenlos zusehen, wenn ihre Daten ohne Zustimmung gesammelt und vermarktet werden.“

Ein Sprecher von Google widersprach: „Diese Entscheidung beruht auf einem Missverständnis unserer Produkte, wir werden Berufung einlegen.“

Börsen reagieren positiv

Trotz der Milliardenstrafe in Europa und der Urteile in den USA legte die Aktie der Alphabet Inc. kräftig zu. Anleger werteten das Brüsseler Urteil als Entlastung, da ein Zerschlagungsszenario – etwa die Abspaltung von Chrome oder Android – nicht umgesetzt wurde. Im nachbörslichen Handel stieg die Alphabet-Aktie zeitweise um sieben Prozent, während auch die Titel von Apple um drei Prozent zulegen konnten.

Stichwörter: Alphabet, Börse, Datenschutz, EU, Google, Internet, Kartellverfahren, Monopol, Strafe, Werbung, Wettbewerb
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