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Neue EU-Regeln bringen mehr Lohntransparenz

Susanne Jung
Letzte Aktualisierung: 22. August 2025 19:25
Susanne Jung
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Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen bleiben groß

Trotz einer leichten Annäherung der Gehälter verdienen Frauen in Deutschland weiterhin deutlich weniger als Männer. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erhielten Männer im Jahr 2024 im Durchschnitt 26,34 Euro brutto pro Stunde, während Frauen lediglich 22,24 Euro verdienten. Damit lag die Lohnlücke – der sogenannte Gender-Pay-Gap – bei rund 16 Prozent. Ursachen dafür sind unter anderem, dass Frauen häufiger in Branchen mit geringerer Vergütung tätig sind und zudem öfter in Teilzeitstellen arbeiten.

Politische Maßnahmen gegen Einkommensunterschiede

Um die bestehende Gehaltslücke zu verringern, wurde in Deutschland bereits 2017 das Entgelttransparenzgesetz verabschiedet. Es gibt Beschäftigten das Recht, Auskunft über die Bezahlung innerhalb des Unternehmens einzuholen, um „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“ sicherzustellen. Ab Mitte 2026 wird diese Regelung jedoch deutlich verschärft, da bis zum 7. Juni 2026 die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz umgesetzt sein muss.

Transparenzpflichten für Arbeitgeber ab 2026

Die neuen Vorschriften greifen tief in die Praxis der Unternehmen ein. Künftig müssen Einstiegsgehälter bereits in Stellenausschreibungen oder Vorstellungsgesprächen offengelegt werden. Zudem dürfen Arbeitgeber nicht mehr nach der bisherigen Vergütung der Bewerberinnen und Bewerber fragen. Beschäftigte haben außerdem das Recht, Informationen über das durchschnittliche Einkommen im Betrieb einzusehen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Tätigkeitsgruppen.

Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten sind verpflichtet, jährlich über ihre internen Gehaltsstrukturen zu berichten. Betriebe mit über 150 Beschäftigten müssen diese Transparenz mindestens alle drei Jahre herstellen. Kommt es zu einer nachweisbaren Diskriminierung, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig eine vollständige Nachzahlung ihres ausstehenden Gehalts verlangen. In möglichen Gerichtsverfahren liegt die Beweislast beim Arbeitgeber, der nachweisen muss, dass keine Benachteiligung stattgefunden hat.

Unternehmen zögern mit Umsetzung

Eine internationale Befragung des Beratungsunternehmens Willis Towers Watson (WTW) zeigt jedoch, dass viele Betriebe bislang kaum auf die neuen Regelungen vorbereitet sind. Nur drei Prozent der deutschen Unternehmen gaben an, bereits jetzt Gehaltsinformationen im Bewerbungsprozess offenzulegen. Rund 48 Prozent erklärten sogar, dass sie trotz gesetzlicher Vorgaben auch künftig keine Gehaltsspannen veröffentlichen wollen.

„Der hohe Anteil an Unternehmen, die keine Transparenz bei Gehaltsspannen planen, zeigt, dass viele Firmen die Tragweite noch nicht erkannt haben“, betonte Florian Frank, Leiter des Bereichs Work and Rewards bei WTW.

Befürchtungen über Konflikte und Verhandlungen

Als Gründe für ihre Zurückhaltung nannten Unternehmen vor allem die Sorge vor verstärkten Gehaltsverhandlungen und möglichen negativen Reaktionen von Beschäftigten. Neun von zehn der befragten Betriebe äußerten Bedenken, dass Transparenz zu Forderungen nach höheren Löhnen führen könnte.

Gleichzeitig weisen Experten darauf hin, dass eine konsequente Umsetzung der Transparenzregeln nicht nur dem Abbau von Ungleichheiten dient, sondern auch Vertrauen und Glaubwürdigkeit innerhalb der Belegschaft stärken kann.

Stichwörter: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Berichtspflicht, Deutschland, Diskriminierung, Entgelttransparenz, EU-Richtlinie, Europa, Frauen, Gehaltsspannen, Gehaltstransparenz, Gender-Pay-Gap, Leben, Lohngerechtigkeit, Lohnunterschiede, Männer, Nachrichten, Nachzahlung, Teilzeit
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