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Bundestag beschließt Steuer- und Kindergeldreform

Charlotte Probst
Letzte Aktualisierung: 20. Dezember 2024 16:29
Charlotte Probst
bundestag-beschließt-steuer--und-kindergeldreform

Der Bundestag hat ein umfassendes Steuergesetz verabschiedet, das sowohl die sogenannte kalte Progression bei der Einkommensteuer ausgleicht als auch eine Erhöhung des Kindergeldes vorsieht. Neben der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP unterstützten auch Union und AfD das Vorhaben. Die Zustimmung des Bundesrats am Freitag steht jedoch noch aus, bevor die Maßnahmen in Kraft treten können.

Steuerentlastungen für die Mitte der Gesellschaft

Das beschlossene Gesetz zielt darauf ab, die Auswirkungen der Inflation auf die Einkommensteuer abzumildern. Ohne diese Anpassung hätte die kalte Progression dazu geführt, dass Arbeitnehmer trotz inflationsbedingter Gehaltserhöhungen durch höhere Steuersätze real weniger Einkommen gehabt hätten.

Ab Januar wird der Grundfreibetrag um 312 Euro auf 12.096 Euro angehoben, und bis 2026 soll er auf 12.348 Euro steigen. Weitere Anpassungen betreffen die Eckwerte des Steuertarifs, damit höhere Steuersätze erst bei entsprechend höheren Einkommen greifen. Nur die Grenze für die Reichensteuer bleibt unverändert. Der Solidaritätszuschlag wird ebenfalls angepasst.

Der frühere Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) erklärte: „Der Staat darf kein Inflationsgewinner sein – dafür sorgt dieses Gesetz.“ Sven-Christian Kindler, Haushaltspolitiker der Grünen, betonte: „Die Einigung sorgt für ein deutliches Plus für Familien und die arbeitende Mitte in Deutschland.“

Streit um gestrichene Maßnahmen

Während das Gesetz breite Zustimmung fand, kritisierten SPD und Grüne die Streichung zusätzlicher Investitionsanreize und besserer Abschreibungsmöglichkeiten für die Wirtschaft, auf die die FDP bestanden hatte. Fritz Güntzler (CDU) bezeichnete diese Teile des ursprünglichen Entwurfs als „bürokratischen Wahnsinn“, der zu Recht entfernt worden sei.

Kindergelderhöhung und Entlastung für Familien

Zusätzlich zu den Steueranpassungen wird das Kindergeld ab Januar um fünf Euro auf 255 Euro pro Monat erhöht. Der Kinderfreibetrag steigt um 60 Euro auf 6.672 Euro, während Familien mit geringem Einkommen einen höheren Kindersofortzuschlag von 25 Euro erhalten.

Laut Berechnungen der Grünen wird eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro jährlich um 306 Euro entlastet. Weitere Anpassungen für Kindergeld und Kinderfreibetrag sind für 2026 geplant.

Finanzielle Auswirkungen auf den Staat

Das Gesetz hat weitreichende finanzielle Folgen: Im kommenden Jahr werden die Maßnahmen den Staat rund 7,2 Milliarden Euro kosten, während die Kosten ab 2026 auf bis zu 14,8 Milliarden Euro steigen könnten. Die Länder werden auf Einnahmen in Höhe von durchschnittlich 5,4 Milliarden Euro verzichten müssen.

Umsetzung und Auswirkungen

Obwohl die Entlastungen noch vor Jahresende beschlossen werden sollen, werden die steuerlichen Vorteile erst später spürbar sein, da ihre Umsetzung Zeit in Anspruch nimmt. Das höhere Kindergeld hingegen soll bereits im Januar ausgezahlt werden.

Das Gesetz stellt einen wichtigen Schritt zur finanziellen Entlastung der Bürger dar, wird jedoch auch in den kommenden Jahren erhebliche fiskalische Auswirkungen haben.

Stichwörter: Deutschland, Kindergeld, Leben, Reform, Steuern
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