Einführung der Ladesäulen-Pflicht
Die Bundesregierung hat ein neues Gesetz verabschiedet, das große Tankstellen dazu verpflichtet, ab dem 1. Januar 2028 mindestens eine Schnellladesäule für Elektroautos anzubieten. Diese Maßnahme soll den Ausbau der Ladeinfrastruktur beschleunigen und den Besitz von Elektrofahrzeugen attraktiver machen. Von der Regelung betroffen sind Tankstellenketten mit mindestens 200 Standorten.
Notwendigkeit und Ziel des Gesetzes
Bisher gibt es in Deutschland zu wenig Schnellladesäulen an Tankstellen, was laut der Bundesregierung den Ausbau der Elektromobilität hemmt. Mit dem neuen Gesetz sollen etwa ein Dutzend Unternehmen verpflichtet werden, an jeder ihrer Tankstellen mindestens einen öffentlich zugänglichen Schnellladepunkt mit einer Leistung von mindestens 150 Kilowatt zu installieren. Das Ziel ist es, bis 2030 rund 15 Millionen Elektroautos auf Deutschlands Straßen zu haben. Aktuell sind es etwa 1,4 Millionen Fahrzeuge.
Die geplante Maßnahme soll nicht nur die Verbreitung von Elektroautos fördern, sondern auch die bestehende Infrastruktur ergänzen. Laut Verkehrsministerium sind derzeit von rund 115.000 öffentlich zugänglichen Ladepunkten nur etwa 22.000 Schnellladepunkte. Das neue Gesetz könnte somit etwa 8.000 zusätzliche Schnellladepunkte schaffen.
Flexibilisierungsmechanismus und Härtefallregelung
Das Gesetz sieht einen Flexibilisierungsmechanismus vor, der es den Unternehmen ermöglicht, die Vorgaben abweichend umzusetzen. So könnte beispielsweise ein Schnellladepunkt in einem Umkreis von 1.000 Metern zu einer Tankstelle errichtet werden oder eine zusätzliche Ladesäule an einem anderen Standort installiert werden. Zudem gibt es eine Härtefallregelung, die wirtschaftlich unzumutbare Belastungen für Unternehmen verhindern soll.
Kritik und Bedenken der Industrie
Die Tankstellenbranche kritisiert das Gesetz scharf. Achim Bothe, Vorstandschef von Aral, äußerte sich ablehnend: „Wir lehnen die geplante Versorgungsauflage ab. Das erinnert an Planwirtschaft und funktioniert nicht.“ Er argumentierte, dass nicht jede Tankstelle in Deutschland eine Ladesäule brauche und dass die Verpflichtung zu Fehlinvestitionen führen könne. Aral ist mit rund 2.400 Tankstellen der größte Anbieter auf dem deutschen Markt.
Christian Küchen, Hauptgeschäftsführer des en2x-Wirtschaftsverbands Fuels und Energie, betonte, dass die Tankstellengesellschaften dort Ladeinfrastruktur aufbauten, wo es am sinnvollsten für die E-Autofahrer sei: „Nicht nur an Tankstellen, sondern auch an Supermärkten, am Straßenrand, zu Hause und am Arbeitsplatz.“ Ein Zwang zu Ladesäulen an Tankstellen sei „reine Symbolpolitik“.
Unterstützung durch Kommunen und Verbraucherverbände
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, André Berghegger, begrüßte die Pläne hingegen. Er betonte die Wichtigkeit einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur auch in ländlichen Gebieten: „Für die Bewohner ländlicher Räume, für Menschen auf der Durchreise, für Touristen und nicht zuletzt für die Wirtschaft muss auch in der Fläche ein Mindestmaß an Ladeinfrastruktur zugänglich sein.“
Auch der ADAC sieht in der neuen Regelung Vorteile, obwohl sie einen starken Markteingriff darstellt. Die Flexibilitäten in der Umsetzung machen die gesetzliche Vorgabe vertretbar, so ein Sprecher des ADAC. Er fügte hinzu, dass sich Tankstellen besonders gut als Orte für schnelles Laden eigneten.
Das neue Gesetz zur Ladesäulen-Pflicht an großen Tankstellen ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland. Es spiegelt die Bemühungen der Bundesregierung wider, die Elektromobilität voranzutreiben und die Umweltbelastungen durch den Verkehr zu reduzieren. Trotz der Kritik aus der Industrie sieht die Regierung die Maßnahme als notwendig an, um die wachsende Kluft zwischen der Anzahl an Elektrofahrzeugen und der verfügbaren Ladeinfrastruktur zu schließen.