Millionenstrafe gegen Milka Hersteller
Die EU-Kommission hat gegen den US-Lebensmittelkonzern Mondelez eine Strafe von 337,5 Millionen Euro verhängt. Der Vorwurf: Mondelez soll den grenzüberschreitenden Handel seiner Produkte wie Schokolade, Kekse und Kaffee behindert und damit die Preise künstlich in die Höhe getrieben haben. Diese Praxis betraf vor allem bekannte Marken wie Milka, Oreo und Tuc.
Verstöße gegen den freien Warenverkehr
Nach Untersuchungen der EU-Wettbewerbshüter hinderte Mondelez seine Handelspartner daran, in einem EU-Staat günstig Produkte zu erwerben und sie dann in einem anderen EU-Land zu verkaufen. „Mondelez hat das getan, um die Preise für seine Produkte zum Nachteil der Verbraucherinnen und Verbraucher hochzuhalten“, erklärte die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Dieses Vorgehen sei besonders in Zeiten hoher Inflation problematisch, da der sogenannte Parallelhandel wichtig sei, um die Preise auf dem europäischen Markt niedrig zu halten.
Ausnutzung der Marktmacht
Mondelez, das mit einem Jahresumsatz von über 36 Milliarden Dollar zu den weltweit größten Süßwarenherstellern zählt, habe seine dominante Marktstellung genutzt, um den Händlern unrechtmäßige Vereinbarungen aufzuzwingen. Diese Praxis verstieß gegen die Regeln des EU-Binnenmarktes und fand zwischen 2006 und 2020 statt, teilweise über mehrere Jahre hinweg.
Reaktion des Unternehmens und Strafmilderung
Mondelez bezeichnete die Vorfälle als „historische Angelegenheit“ und argumentierte, dass es sich um bereits abgeschlossene Einzelfälle handle. Der Konzern hatte das Bußgeld bereits im Vorjahr zurückgestellt, in Erwartung der Entscheidung der EU-Kommission. Da Mondelez mit den Behörden kooperierte, wurde das ursprünglich höhere Bußgeld um 15 Prozent reduziert.
Bedeutung der Strafe
Das Bußgeld gegen Mondelez ist die höchste Strafe, die die EU-Kommission bisher gegen einen Lebensmittelkonzern verhängt hat und zählt zu den zehn höchsten Strafen, die die Kommission insgesamt ausgesprochen hat. Dies unterstreicht die Bedeutung, die die EU der Einhaltung von Wettbewerbsregeln und der Förderung des freien Warenverkehrs beimisst.
Der Fall Mondelez zeigt deutlich, wie entscheidend die Rolle der EU-Kommission bei der Überwachung und Durchsetzung von Wettbewerbsregeln ist, um faire Marktbedingungen für Verbraucher und Unternehmen im Binnenmarkt zu gewährleisten. Die hohe Strafe soll als abschreckendes Beispiel dienen und die Einhaltung des freien Warenverkehrs in der EU sicherstellen.