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NRW-Städte streichen Bürgergeld für EU-Migranten

Susanne Jung
Letzte Aktualisierung: 27. Januar 2026 17:27
Susanne Jung
nrw-verschärft-kurs-gegen-sozialleistungsmissbrauch

Kommunen reagieren auf steigende Sozialausgaben

Mehrere Großstädte im Ruhrgebiet haben im vergangenen Jahr spürbar härter gegen den Bezug von Sozialleistungen durch EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien eingegriffen. Duisburg, Gelsenkirchen, Dortmund und Hagen entzogen insgesamt 1181 Personen das Bürgergeld und stellten zugleich eine Ausreiseverpflichtung fest. Grundlage waren Prüfungen, bei denen die Betroffenen ihren Lebensunterhalt nicht oder nur unzureichend durch eigene Erwerbstätigkeit sichern konnten.

Die Maßnahmen erfolgten vor dem Hintergrund wachsender kommunaler Belastungen und einer seit Jahren anhaltenden Debatte über sogenannte Armutszuwanderung aus Südosteuropa.

Deutliche Unterschiede zwischen den Städten

Wie aus Angaben der beteiligten Kommunen hervorgeht, fällt das Vorgehen je nach Stadt sehr unterschiedlich aus. Gelsenkirchen führte mit 506 Fällen die Statistik an, dicht gefolgt von Duisburg mit 556 Entzügen. In Dortmund wurden 116 Verfahren abgeschlossen, während Hagen lediglich drei Fälle registrierte.

Diese Unterschiede erklären sich vor allem durch die Auslegung der bestehenden Rechtslage. Zwar gilt für EU-Bürger grundsätzlich die Arbeitnehmerfreizügigkeit, doch kann dieser Status aberkannt werden, wenn eine Erwerbstätigkeit nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt eigenständig zu bestreiten.

Hoher Anteil von Leistungsbeziehern in Hagen

Besonders angespannt ist die Lage in Hagen. In der Stadt mit rund 190000 Einwohnern leben nach Angaben der Verwaltung etwa 7000 Menschen aus Rumänien und Bulgarien, viele von ihnen Angehörige der Roma. Rund 55 Prozent dieser Gruppe beziehen Leistungen vom Jobcenter, was die Stadt jährlich etwa zehn Millionen Euro kostet.

Der neue Oberbürgermeister Dennis Rehbein betonte, Hagen sei auf Zuwanderung in Beschäftigung angewiesen. Zugleich sagte er wörtlich: „Aber das gezielte Einwandern in Sozialsysteme, und das gibt es durchaus, das sorgt auf der breiten Fläche für Ablehnung.“

Forderungen nach strengeren EU-Regeln

Rehbein kritisierte insbesondere die geltenden EU-Vorgaben. Nach aktuellem Recht gilt bereits jemand als Arbeitnehmer, der mindestens 5,5 Stunden pro Woche arbeitet und damit Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen erwirbt. Der Oberbürgermeister erklärte dazu wörtlich: „Die Regel ist viel zu niedrig. Von ein paar Hundert Euro im Monat kann man in Deutschland nicht leben.“

Er kündigte an, künftig konsequenter von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Leistungen zu streichen und Ausreiseverpflichtungen auszusprechen.

Gelsenkirchen setzt besonders strenge Maßstäbe

In Gelsenkirchen gehen die Behörden bereits seit Längerem entschlossener vor. Dort verliert der Arbeitnehmerstatus in der Regel, wer weniger als ein Drittel seines Lebensunterhalts selbst erwirtschaftet. Ein Teamleiter der Ausländerbehörde sagte dazu wörtlich: „Diese Voraussetzungen reichen dann nicht aus, um die Arbeitnehmereigenschaft zu begründen.“

In solchen Fällen werde die sogenannte Verlustfeststellung ausgesprochen, die sowohl Eltern als auch Kinder betreffe. Gerichte hätten dieses Vorgehen mehrfach bestätigt.

Juristische Kritik und Einzelfallprüfungen

Kritische Stimmen kommen aus der Anwaltschaft. Die Dortmunder Fachanwältin für Migrationsrecht Lisa Chiarelli bezeichnete Gelsenkirchen als besonders konsequent und sagte wörtlich: „Da ist man als Migrationsrechtlerin schon mal an einem harten Punkt.“

Gleichzeitig betonte sie, dass Generalverdächtigungen unzulässig seien. Prüfungen dürften nur erfolgen, wenn konkrete Hinweise vorlägen. Zudem müsse jeder Fall individuell betrachtet werden. Chiarelli erklärte: „Wenn jemand nicht arbeiten konnte, weil ein Familienmitglied schwer krank ist, dann muss das berücksichtigt werden.“

Härterer Kurs politisch gewollt

Nach Einschätzung der Anwältin habe sich der Ton insgesamt verschärft. Der politische Wille gehe klar in Richtung strengerer Kontrollen. Wörtlich sagte sie: „Der Konsens ist, dass die Ausländerbehörden die Daumenschrauben anziehen sollen. Der Wind ist deutlich rauer geworden.“

Die Kommunen sehen sich damit zwischen rechtlichen Vorgaben, sozialer Verantwortung und wachsendem finanziellen Druck gefangen. Die Zahl der Verfahren zeigt, dass viele Städte inzwischen bereit sind, die bestehenden Spielräume konsequenter zu nutzen.

Stichwörter: Arbeitnehmerstatus, Armutszuwanderung, Ausreise, Bürgergeld, EU Bürger, Jobcenter, Migration, NRW, Ruhrgebiet, Sozialleistungen
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