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ARD und ZDF klagen wegen Rundfunkbeitrags vor Gericht

Charlotte Probst
Letzte Aktualisierung: 19. November 2024 16:54
Charlotte Probst
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Nach der Vertagung der Entscheidung über die Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) Ende Oktober ziehen ARD und ZDF vor das Bundesverfassungsgericht. Die Klage, die am Dienstag eingereicht wurde, wurde von mehreren Quellen bestätigt, darunter die Katholische Nachrichten-Agentur und die „Süddeutsche Zeitung“.

Forderung nach Beitragserhöhung

Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte empfohlen, den Rundfunkbeitrag ab Januar um 58 Cent auf 18,94 Euro zu erhöhen. Dieser Vorschlag hätte einstimmig von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gebilligt und anschließend von den 16 Landtagen bestätigt werden müssen. Bei der letzten MPK in Leipzig wurde die Entscheidung jedoch vertagt, was die Rundfunkanstalten nun dazu veranlasste, den Rechtsweg einzuschlagen.

Begründung der Klage

Der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke erklärte: „Dieser Schritt fällt uns schwer, aber wir können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen.“ Gniffke betonte, dass es sich hierbei um die letzte Möglichkeit handele: „Wir wissen, dass dieser Weg die Ultima Ratio darstellt.“ ZDF-Intendant Norbert Himmler betont die Bedeutung der Finanzierung für die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: „Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung steht und fällt mit der Unabhängigkeit unserer Finanzierung.“ Angesichts globaler Krisen und der wachsenden Unsicherheit in Deutschland sei der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein Garant für verlässliche Informationen. Himmler ergänzte: „Die Verfassung gibt vor, dass er dafür angemessen finanziert sein muss. Da die Länder die Beitragsempfehlung der KEF nicht umsetzen, bleibt uns keine andere Möglichkeit, als erneut Beschwerde in Karlsruhe einzulegen.“

Aussicht auf die nächste Entscheidung

Die MPK plant, die Diskussion über den Rundfunkbeitrag am 12. Dezember fortzusetzen. Bis dahin ist für die Sender jedoch klar, dass eine rechtzeitige Umsetzung der KEF-Empfehlung zum Jahresanfang nicht mehr möglich ist. „In den verbleibenden sechs Wochen des Jahres“ sei dies nicht mehr realisierbar, hieß es in einer Mitteilung der ARD.

Politischer Widerstand und geplante Reformen

Obwohl die Entscheidung im Dezember ansteht, ist eine Zustimmung der Ministerpräsidenten keineswegs sicher. Reiner Haseloff (CDU) aus Sachsen-Anhalt und Markus Söder (CSU) aus Bayern sprachen sich erneut gegen die Erhöhung aus. Im Oktober hatten die Ministerpräsidenten zwar eine Rundfunkreform beschlossen, die Änderungen in der Senderstruktur vorsieht, jedoch auch angedeutet, dass sie den Prozess zur Festlegung des Beitrags reformieren wollen. Von einem „Systemwechsel“ war die Rede, und es wurde angedeutet, dass eine Änderung des Finanzierungsmechanismus über die Beiträge angestrebt wird.

Die aktuelle Situation unterstreicht die Spannungen zwischen den Interessen der Sender und den politischen Akteuren, die eine Reform des Rundfunkbeitrags anstreben. Wie sich die Lage entwickeln wird, bleibt abzuwarten, insbesondere angesichts der bevorstehenden Entscheidung im Dezember.

Stichwörter: ARD, Deutschland, Finanzen, Gericht, Klage, Rundfunk, Wirtschaft, ZDF
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