Charterflug nach Kabul markiert zweite Rückführung
Am 18. Juli 2025 hat die Bundesregierung 81 ausreisepflichtige afghanische Straftäter per Charterflug vom Flughafen Leipzig nach Afghanistan abgeschoben. Es handelt sich um den zweiten Abschiebeflug seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021. Die Aktion erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Golfstaat Katar, der als Vermittler im diplomatischen Prozess fungiert. Aufgrund fehlender diplomatischer Beziehungen zu den Taliban organisiert Deutschland Rückführungen über diesen Umweg.
Dobrindt nennt Täterprofil „schwerste Straftaten“
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach von „schweren und schwersten Straftätern“, die abgeschoben worden seien. Unter anderem seien Täter wegen Sexualdelikten, Mord, Totschlag, schwerer Körperverletzung, Eigentumsdelikten und Drogendelikten verurteilt worden. Aus Sicherheitskreisen hieß es, mehrere der Abgeschobenen seien gefährlich eingestuft worden. Laut Augenzeugen war mindestens eine Person gefesselt in die Maschine gebracht worden, begleitet von starker Polizeipräsenz.
Rechtslage erschwert direkte Abschiebungen
Die Bundesregierung erkennt das Taliban-Regime nicht offiziell an. Ein direkter diplomatischer Austausch würde als implizite Legitimierung der Taliban gewertet. Daher laufen sämtliche Rückführungen über Katar, wobei der dortige Staat als neutraler Vermittler zwischen Berlin und Kabul agiert. Der aktuelle Flug wurde von Qatar Airways durchgeführt.
Humanitäre Kritik und völkerrechtliche Bedenken
Die Organisation Pro Asyl sieht in der Rückführung einen „eklatanten Verstoß gegen das Völkerrecht“. In Afghanistan seien Menschenrechtsverletzungen durch das Regime an der Tagesordnung, darunter Auspeitschungen und öffentliche Hinrichtungen. Auch die UN-Menschenrechtsorganisationen stufen Afghanistan weiterhin als nicht rückführungsfähiges Ziel ein. Die humanitäre Lage sei katastrophal, so der Tenor aus Genf.
Politischer Kontext und Zeitwahl sorgen für Diskussionen
Die Abschiebung fand zeitgleich mit einer Regierungserklärung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und einem Treffen europäischer Innenminister auf der Zugspitze statt. Kritiker vermuten politische Symbolik hinter dem Zeitpunkt. Schon der erste Abschiebeflug im August 2024 hatte zwei Tage vor wichtigen Landtagswahlen stattgefunden. Aus Behördenkreisen wurde jedoch betont, dass Planung und Durchführung solcher Flüge mehrere Wochen Vorlauf benötigen.
Schwer- und Schwerstverbrecher
Nach Angaben von Joachim Herrmann (CSU), dem Innenminister Bayerns, befanden sich unter den Abgeschobenen 15 Personen, die zuvor in bayerischen Gefängnissen einsaßen. Sie waren unter anderem wegen Sexualverbrechen, Mord, Totschlag, schwerer Körperverletzung und Eigentumsdelikten verurteilt worden. In Baden-Württemberg betraf die Abschiebung laut Landesregierung 13 Afghanen, die mehrjährige Haftstrafen wegen schwerer Straftaten wie Tötung, Körperverletzung, Drogenhandel und Brandstiftung verbüßt hatten.