Parlament beschließt Einschränkung für Schülerinnen unter 14 Jahren
In Österreich hat eine breite Parlamentsmehrheit ein neues Gesetz verabschiedet, das das Tragen islamischer Kopftücher für Mädchen unter 14 Jahren an Schulen untersagt. Neben ÖVP, SPÖ und Neos unterstützte auch die FPÖ die Entscheidung. Lediglich die Grünen stimmten geschlossen dagegen. Das Verbot soll im Schuljahr 2026/2027 in Kraft treten und mit Geldbußen durchgesetzt werden.
Die Regelung betrifft jene Kopfbedeckungen, die „das Haupt nach islamischen Traditionen“ bedecken. Die Regierung rechnet damit, dass rund 12.000 Schülerinnen von der neuen Vorgabe betroffen sein werden.
Schrittweise Einführung bis zum Schulstart 2026
Die Umsetzung erfolgt in zwei Etappen. Zunächst beginnt im Februar 2026 eine Informationsoffensive, die Lehrkräfte, Eltern und betroffene Schülerinnen über Inhalte und Zielsetzung des Gesetzes aufklären soll. Ab September 2026, also zu Beginn des neuen Schuljahres, soll das Verbot dann vollständig greifen und auch sanktioniert werden.
Laut Bildungsministerium dient dieser stufenweise Ansatz dazu, Missverständnisse zu vermeiden und den Schulbetrieb organisatorisch nicht zu überlasten.
Befürworter betonen Schutzwirkung gegenüber Minderjährigen
Die Initiatoren des Gesetzes verweisen auf den Schutz junger Mädchen. Neos-Fraktionschef Yannick Shetty argumentierte im Nationalrat: „Es geht nicht darum, die Freiheit einzuschränken, sondern die Freiheit von Mädchen bis 14 zu schützen.“ Das Kopftuch trage dazu bei, Mädchen von männlichen Blicken abzuschirmen und führe damit zu einer ungewollten Sexualisierung.
Auch Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) verteidigte das Vorhaben. Sie bezeichnete das Kopftuch für Minderjährige als „Zeichen der Unterdrückung“ und betonte, das Gesetz solle jungen Mädchen ermöglichen, ohne sozialen Druck aufzuwachsen.
Kritiker warnen vor Diskriminierung und gesellschaftlicher Spaltung
Menschenrechtsorganisationen reagierten hingegen mit deutlicher Ablehnung. Amnesty International erklärte, das Gesetz würde „das derzeitige rassistische Klima gegenüber Muslimen noch verstärken“ und könne soziale Spannungen weiter verschärfen. Die Organisation sieht im Verbot ein politisches Signal, das Vorurteile normalisiere.
Auch die Islamische Glaubensgemeinschaft äußerte starke Bedenken und sprach von einem Eingriff in die Glaubensfreiheit. Das Verbot treffe ausschließlich Musliminnen und verletze damit aus ihrer Sicht zentrale Grundrechte.
Ungewisse Zukunft vor dem Verfassungsgerichtshof
Juristen sehen erhebliches Konfliktpotenzial. Der Verfassungsgerichtshof hatte bereits 2020 ein Kopftuchverbot für Mädchen unter zehn Jahren aufgehoben und es als diskriminierend eingestuft. Die Richter betonten damals, ein solches Gesetz verletze die religiöse Neutralität des Staates.
Die Regierung verweist darauf, diesmal eine umfangreiche Studie in Auftrag gegeben zu haben, die die vom Gericht geforderte besondere Rechtfertigung liefern soll. Neos-Politiker Shetty erklärte, man gehe davon aus, dass die neue Fassung verfassungsgemäß sei. Ob der Verfassungsgerichtshof diese Einschätzung teilen wird, dürfte jedoch erst ein späteres Verfahren zeigen.