Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Referentenentwurf für eine umfassende Krankenhausreform ausgearbeitet. Dieser Entwurf sieht eine Neugestaltung der Finanzierung und der Strukturen vor, um den ökonomischen Druck auf Kliniken zu mindern und die Qualität der Versorgung zu verbessern. Die geplanten Maßnahmen wurden auch dem ARD-Hauptstadtstudio zugänglich gemacht.
Absenkung der Fallpauschalen und feste Beträge für Leistungsangebote
Aktuell erhalten Kliniken pauschale Euro-Beträge pro Behandlungsfall. Der Referentenentwurf sieht vor, diese Fallpauschalen zu senken und stattdessen feste Beträge für das Vorhalten von Personal, Notaufnahmen und Medizintechnik einzuführen. Künftig sollen Kliniken 60 Prozent der Vergütung allein für die Bereitstellung von Leistungen erhalten.
Strukturierung in Leistungsgruppen zur Sicherung der Behandlungsqualität
Die Finanzierung durch Krankenkassen soll sich auf klar definierte Leistungsgruppen stützen, um bundesweit eine gleichbleibend hohe Qualität der medizinischen Versorgung sicherzustellen. Die genauen Kriterien für diese Leistungsgruppen werden in einem vierstufigen Verfahren von Bund und Ländern erarbeitet, unter Einbeziehung von medizinischen Fachgesellschaften und Selbstverwaltungspartnern im Gesundheitswesen.
Zusätzliche Finanzmittel und Erhaltung von Kliniken auf dem Land
Ab dem Jahr 2027 sind zusätzliche finanzielle Mittel vorgesehen, unter anderem für Kindermedizin-Stationen, Geburtshilfe, Schlaganfall- und Intensivstationen. Weiterhin sollen ländliche Krankenhäuser durch erhöhte Förderbeträge unterstützt werden, um die medizinische Grundversorgung in diesen Regionen zu gewährleisten. Bestehende Kliniken können auch in sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen umgewandelt werden, um eine breitere Palette an medizinischen Dienstleistungen anzubieten.
Maximale Fahrzeiten für medizinische Behandlungen
Der Referentenentwurf sieht vor, dass Stationen der Inneren Medizin und Allgemeinen Chirurgie innerhalb von maximal 30 Minuten per Auto erreichbar sein sollen. Für andere Leistungsgruppen ist eine Fahrzeit von höchstens 40 Minuten geplant. Die Planung berücksichtigt jedoch auch die Bevölkerungsdichte und die Erreichbarkeit für Bürgerinnen und Bürger in Gebieten ohne entsprechende Leistungsangebote.
Kritik und Bedenken zur Reform
Trotz der geplanten Reformmaßnahmen gibt es auch Kritik. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, bemängelt die mangelnde Praxisorientierung und die fehlende Koordination im Krankenhausalltag. Er fordert eine bessere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten sowie eine verbindliche Zuweisung von Fallmanagern. Brysch warnt vor einer reinen Bewertung der Qualität anhand von Beschäftigungszahlen und Sterberaten und fordert eine umfassendere Betreuung und Koordination im Behandlungsprozess.