Ab dem 1. Mai 2025 wird das Abfallmanagement in Deutschland durch ein neues Gesetz, das eine Erweiterung der Bioabfallverordnung von 2022 darstellt, erheblich verschärft. Ziel dieser legislativen Maßnahme ist es, die Qualität des kompostierbaren Materials zu erhöhen und die Umweltbelastung durch nicht kompostierbaren Müll zu reduzieren.
Hintergrund der neuen Gesetzgebung
Die Notwendigkeit für strengere Regelungen ergibt sich aus den zunehmenden Problemen bei der Kompostierung von Bioabfällen. Die gegenwärtigen Praktiken in der Mülltrennung weisen erhebliche Mängel auf, die sich negativ auf die Umwelt und die Wirtschaftlichkeit der Abfallverarbeitung auswirken. Untersuchungen zeigen, dass Bioabfälle 30 bis 40 Prozent des gesamten Hausmülls in Deutschland ausmachen. Diese könnten potenziell in wertvolles Biogas oder Kompost umgewandelt werden, welches als nachhaltiger Treibstoff oder Düngemittel verwendet werden könnte.
Die Problematik der Fehlwürfe
Ein signifikantes Problem stellt der hohe Anteil an Fehlwürfen dar. Dies sind Abfälle, die fälschlicherweise in die Biotonnen geworfen werden, wie Kunststoffe, Glas, Babywindeln und verkotetes Katzenstreu. Solche Materialien sind nicht kompostierbar und verunreinigen die Biomasse so stark, dass oft ganze Ladungen ansonsten verwertbarer Bioabfälle verbrannt werden müssen. Diese Vorgehensweise schadet nicht nur der Umwelt, sondern verursacht auch hohe Kosten.
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Details zum neuen Gesetz
Das Gesetz, das am 1. Mai 2025 in Kraft tritt, sieht vor, dass Bioabfälle, die mehr als drei Prozent Fremdstoffanteil enthalten, von den Entsorgungsbetrieben zurückgewiesen werden dürfen. Um dies zu gewährleisten, wird es häufigere und genauere Kontrollen der Biotonnen geben. Diese können beispielsweise durch stichprobenartige Sichtprüfungen oder durch den Einsatz von Detektorfahrzeugen durchgeführt werden, die fähig sind, Metalle und Kunststoffe zu erkennen.
Verunreinigte Tonnen werden mit einem Aufkleber versehen und nicht entleert. Die betroffenen Haushalte müssen sich dann selbst um die Entsorgung ihres Biomülls kümmern, was insbesondere in den Sommermonaten eine unangenehme Pflicht darstellt.
Mögliche Bußgelder und Strafen
Die Sanktionen für das Fehlverhalten sind streng. Bußgelder können bis zu 2.500 Euro betragen, wobei die genaue Höhe des Bußgeldes von den örtlichen Behörden im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes festgelegt wird. Die Entscheidung, ob es sich um einen groben Verstoß handelt, hängt von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab. Neben den finanziellen Strafen ist das Stehenlassen der kontaminierten Biotonne, besonders in warmen Monaten, eine zusätzliche Belastung für die betroffenen Haushalte.
Was darf in die Biotonne und was nicht?
Es ist wichtig zu wissen, was in die Biotonne darf und was nicht. Erlaubt sind unter anderem:
- Gemüsereste, Salatreste, Obstschalen,
- Gekochte und rohe Speisereste,
- Kaffeesatz, Tee, zerreißbare Kaffeefilter und Teebeutel,
- Brotreste, Backwaren, sonstige Mehlprodukte,
- Milchprodukte (nicht flüssig),
- Nuss- und Eierschalen,
- Pflanzenabfälle wie Rasenschnitt und Laub.
Verboten sind hingegen:
- Verpackte Lebensmittel, Plastiktüten,
- Hundekotbeutel, Frischhaltefolie,
- Windeln, Binden, Tampons, Kosmetikartikel,
- Speiseöl und Frittierfett,
- Glas und Metall.
Diese Neuerungen sollen dazu beitragen, dass die Bioabfallverwertung in Deutschland effizienter und umweltfreundlicher wird. Durch das neue Gesetz wird ein höheres Maß an Verantwortlichkeit und Bewusstsein bei der Abfallentsorgung gefördert, was letztlich allen Beteiligten zugutekommt.