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Wohnkosten für Bürgergeld-Empfänger erreichen Rekordhöhe

Charlotte Probst
Letzte Aktualisierung: 17. Juli 2025 18:57
Charlotte Probst
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Bundesagentur meldet neuen Höchststand bei Mietzahlungen

Im März 2025 erreichten die Wohnkosten für Bürgergeld-Empfänger einen neuen Höchststand. Laut der aktuellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) lagen die Kosten der Unterkunft (KdU) bei insgesamt rund 1,48 Milliarden Euro – mehr als je zuvor. Der bisherige Höchstwert aus dem Dezember des Vorjahres wurde damit erneut erreicht.

Merz fordert Wohnkostenbegrenzung beim Bürgergeld

Vor dem Hintergrund dieser Zahlen erneuerte Bundeskanzler Friedrich Merz seine Forderung nach einer Reform des Bürgergeldsystems. Im ARD-„Sommerinterview“ sagte er: „Die Wohnkosten stehen auf dem Prüfstand der Koalition.“ Dabei sprach sich der CDU-Politiker klar für ein Kostenlimit bei Mietübernahmen für Bürgergeldempfänger aus. Für März 2025 meldete die BA insgesamt 3,94 Milliarden Euro an Ausgaben im Bürgergeldsystem – davon flossen 38 Prozent allein in Miete.

Koalitionsstreit spitzt sich zu

Die Reaktion aus der SPD ließ nicht lange auf sich warten. Dagmar Schmidt, Vizevorsitzende der SPD-Fraktion, lehnte den Vorschlag vehement ab: „Leistungskürzungen wird es mit uns nicht geben.“ Damit stellt sich der Koalitionspartner offen gegen die Reformpläne des Kanzlers. Trotzdem geben die offiziellen Zahlen der BA Rückendeckung für Merz’ Kritik: Die Mietkosten steigen, eine Trendumkehr ist nicht erkennbar.

Großflächiger Wohnraum für Einzelpersonen finanziert

Ein besonders brisanter Aspekt der Statistik betrifft die Wohnungsgrößen. Demnach leben 20.236 alleinstehende Bürgergeldempfänger in Wohnungen mit 100 Quadratmetern oder mehr, vollständig vom Staat finanziert. Insgesamt erhalten 181.667 Bedarfsgemeinschaften Wohnraum über dieser Schwelle. Das umfasst neben Ein-Personen-Haushalten auch 22.861 Zwei-Personen- sowie 27.617 Drei-Personen-Haushalte. In über 110.000 Fällen wohnen vier oder mehr Personen auf dieser Fläche, was teilweise als angemessen gilt.

Langfristiger Anstieg setzt sich fort

Ein Blick in die Entwicklung zeigt: Noch im März 2023 lagen die Mietkosten bei 1,37 Milliarden Euro. Der Anstieg auf 1,48 Milliarden Euro bedeutet ein Plus von rund 8 Prozent innerhalb von zwei Jahren. Angesichts von rund 1,4 Millionen allein lebenden Bürgergeldempfängern, von denen etwa 234.000 über 60 Quadratmeter Wohnfläche beanspruchen, fordern Kritiker eine rasche Neuregelung. Für 92.000 Haushalte liegen keine Angaben zur Wohnungsgröße vor.

Stichwörter: Bedarfsgemeinschaft, Bundesagentur für Arbeit, Bürgergeld, Dagmar Schmidt, Deutschland, Finanzen, Friedrich Merz, Leben, Lifestyle, Meinung, Mietkosten, Sozialleistungen, Unterkunftskosten, Wohnraum, Wohnungsgröße
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