Regierung scheitert mit Forderung nach Aufspaltung
Ein US-Gericht in Washington hat entschieden, dass der Internetkonzern Google nicht zu einer Zerschlagung gezwungen wird. Richter Amit Mehta lehnte es ab, den Konzern dazu zu verpflichten, sich vom Webbrowser Chrome oder dem Betriebssystem Android zu trennen. „Die Regierung ist mit ihren Forderungen zu weit gegangen“, schrieb Mehta in seinem umfangreichen Urteil.

Die Entscheidung gilt als bedeutender Sieg für den Konzern und seine Muttergesellschaft Alphabet. Dennoch enthält das Urteil auch Einschränkungen für das Geschäftsmodell des Tech-Riesen.
Einschränkungen bei Exklusivverträgen
Obwohl die Aufspaltung verhindert wurde, untersagte das Gericht Google, exklusive Vereinbarungen für die Verbreitung zentraler Dienste wie die Web-Suche, Chrome oder die KI-Plattform Gemini abzuschließen. Dies bedeutet, dass Google zwar weiterhin Unternehmen wie Apple oder Mozilla für die Vorinstallation seiner Dienste bezahlen darf, jedoch keine Verträge mehr schließen kann, die Mitbewerber vollständig ausschließen.
Nach Angaben aus dem Verfahren erhielt Apple bislang Milliardenbeträge, damit die Google-Suchmaschine auf iPhones standardmäßig voreingestellt bleibt. Für Mozilla wiederum ist die Integration der Google-Suche im Firefox-Browser eine der wichtigsten Einnahmequellen.
Monopolstellung bleibt bestehen
Schon im Vorjahr hatte ein Gericht festgestellt, dass Google bei der Web-Suche rund 90 Prozent Marktanteil kontrolliert und diese Dominanz mit unfairen Mitteln absichert. Alphabet profitiert davon in besonderem Maße: Der Konzern vereinnahmt den größten Anteil an den weltweiten Ausgaben für Online-Werbung.
Im aktuellen Verfahren ging es deshalb um die Frage, welche Maßnahmen das Monopol einschränken sollen. Google wurde verpflichtet, bestimmte Suchmaschinendaten mit Konkurrenten zu teilen, um Wettbewerb zu ermöglichen. Konzernchef Sundar Pichai äußerte jedoch Bedenken, dass damit die technologische Basis des Unternehmens preisgegeben werde.
Börse reagiert positiv auf Urteil
An den Finanzmärkten wurde die Entscheidung klar als Erfolg für Google gewertet. Die Aktie des Mutterkonzerns Alphabet legte nachbörslich zeitweise um sieben Prozent zu. Auch die Titel von Apple stiegen um etwa drei Prozent.
Analysten sehen darin ein Signal, dass die größten Befürchtungen einer möglichen Zerschlagung vom Tisch sind. Die verbleibenden Auflagen gelten dagegen als deutlich weniger einschneidend für das Geschäftsmodell.
Google kündigt Berufung an
Trotz des juristischen Sieges erklärte Google, die Entscheidung in Berufung anfechten zu wollen. Damit will der Konzern auch die verbleibenden Einschränkungen überprüfen lassen. Erst nach der endgültigen Klärung im Berufungsverfahren wird das Urteil vollständig rechtskräftig.
Die US-Regierung hatte argumentiert, dass die Marktstellung von Google die Vielfalt und Innovationskraft im Bereich der Suchmaschinen massiv beschränke. Die endgültige politische und wirtschaftliche Bewertung bleibt damit weiterhin offen.