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Neue Grundsicherung ersetzt das Bürgergeld

Cornelia Schröder-Meins
Letzte Aktualisierung: 5. März 2026 15:43
Cornelia Schröder-Meins
bundestag-beschließt-neue-regeln-für-sozialhilfe

Bundestag beschließt umfassende Sozialreform

Nach monatelangen politischen Auseinandersetzungen hat der Deutsche Bundestag eine grundlegende Reform der bisherigen Sozialleistung beschlossen. Das bisherige Bürgergeld wird abgeschafft und durch eine neue Grundsicherung ersetzt. Für das Gesetz stimmten in namentlicher Abstimmung 321 Abgeordnete, während 268 Parlamentarier dagegen votierten und zwei sich enthielten.

Contents
Bundestag beschließt umfassende SozialreformMehr Verpflichtungen für LeistungsbezieherHärtere Sanktionen bei PflichtverletzungenAusnahmen für besondere HärtefällePolitischer Streit über die ReformOpposition kritisiert verschärfte RegelnBegrenzte Einsparungen trotz ReformArbeitsmarktintegration als politisches Ziel

Die Reform wurde von der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD getragen. Die Opposition aus Grünen, Linken und AfD kritisierte das Vorhaben hingegen deutlich. Die neuen Regelungen sollen schrittweise ab dem 1. Juli 2026 in Kraft treten und betreffen rund 5,5 Millionen Menschen, die derzeit staatliche Unterstützung beziehen.

Mit der Neuausrichtung verfolgt die Regierung vor allem ein Ziel: Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit soll künftig stärker im Mittelpunkt stehen.

Mehr Verpflichtungen für Leistungsbezieher

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die stärkere Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Jobsuche. Die Bundesregierung will damit das Prinzip „Fördern und Fordern“ wieder stärker in den Vordergrund stellen.

Der CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann erklärte im Bundestag:
„Wir sorgen dafür, Menschen in Arbeit zu bringen statt Arbeitslosigkeit zu verwalten.“

Künftig gilt wieder stärker der sogenannte Vermittlungsvorrang. Das bedeutet: Arbeitslose sollen zunächst möglichst schnell eine Beschäftigung aufnehmen, selbst wenn diese geringer bezahlt ist oder nicht vollständig ihren ursprünglichen Qualifikationen entspricht. Maßnahmen wie Weiterbildungen oder Umschulungen treten damit stärker in den Hintergrund.

Wer eine angebotene Stelle ablehnt oder wiederholt Termine beim Jobcenter versäumt, muss mit deutlich strengeren Konsequenzen rechnen.

Härtere Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Ein besonders umstrittener Bestandteil der Reform sind verschärfte Sanktionen. Künftig können Leistungen deutlich schneller gekürzt werden.

Wird etwa ein verpflichtender Kurs zur beruflichen Förderung abgelehnt, soll die Grundsicherung sofort für drei Monate um 30 Prozent reduziert werden. Auch versäumte Termine beim Jobcenter können künftig empfindliche Folgen haben.

Nach dem zweiten unentschuldigten Terminversäumnis ist eine Kürzung für einen Monat vorgesehen. Kommt es zu weiteren Pflichtverletzungen, droht sogar eine komplette Streichung der Leistungen.

Die Regierung betont, dass sie damit lediglich den Rahmen ausschöpfe, der vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich erlaubt wurde.

Gleichzeitig soll verhindert werden, dass Leistungsbezieher Sanktionen umgehen, indem sie nicht erreichbar sind. Jobcenter sollen daher die Möglichkeit erhalten, Entscheidungen auch ohne vorherige persönliche Anhörung umzusetzen.

Ausnahmen für besondere Härtefälle

Die neuen Regeln sollen jedoch nicht für alle Betroffenen gleichermaßen gelten. Menschen mit besonderen gesundheitlichen oder sozialen Belastungen sollen weiterhin geschützt werden.

Dazu zählen beispielsweise Personen mit psychischen Erkrankungen oder Menschen, deren gesundheitlicher Zustand eine schnelle Integration in den Arbeitsmarkt erschwert.

In solchen Fällen können Jobcenter medizinische oder psychologische Untersuchungen anordnen, um die individuelle Situation zu prüfen.

Politischer Streit über die Reform

Innerhalb der Regierungskoalition wurde das Gesetz nicht ohne Spannungen beschlossen. Besonders in der SPD löste der Umbau der Sozialleistung intensive Diskussionen aus.

Das Bürgergeld war ursprünglich ein zentrales Projekt der früheren Bundesregierung gewesen. Mit der Reform wird dieses Konzept nun teilweise zurückgenommen.

Die SPD-Politikerin Jens Peick betonte dennoch, dass die Reform ausgewogen sei:
„Für die, die mitmachen, ändert sich nichts.“

Auch Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas verteidigte die Neuausrichtung. Sie erklärte:
„Wir haben im Ergebnis eine gute Reform, mit der wir Menschen helfen, die Unterstützung brauchen und mit der wir mehr Mitwirkung erwarten.“

Opposition kritisiert verschärfte Regeln

Die Opposition äußerte dagegen deutliche Kritik. Vertreter von Grünen, Linken und AfD sehen in der Reform unterschiedliche Probleme.

Der Linken-Fraktionsvorsitzende Sören Pellmann warnte im Bundestag:
„Sie setzen auf Angst statt auf Vertrauen.“

Auch Sozialverbände äußerten Bedenken. Rund 40 Organisationen wandten sich in einem gemeinsamen Schreiben an den Bundeskanzler. Sie befürchten, dass die verschärften Sanktionen besonders Familien treffen könnten.

Ein Kritikpunkt betrifft die Möglichkeit, den gesamten Regelbedarf zu streichen. Dieser umfasst Ausgaben für Lebensmittel, Kleidung und andere grundlegende Bedürfnisse.

Verbände warnen, dass dadurch auch Kinder indirekt betroffen sein könnten, wenn das Einkommen eines Haushalts sinkt.

Begrenzte Einsparungen trotz Reform

Ein weiteres umstrittenes Thema ist die finanzielle Wirkung der Reform. Ursprünglich hatten Politiker der Union im Wahlkampf angekündigt, mit einer grundlegenden Neuordnung des Systems zweistellige Milliardenbeträge einsparen zu können.

Im aktuellen Gesetzesentwurf ist davon jedoch kaum noch die Rede. Stattdessen werden nur vergleichsweise geringe Einsparungen erwartet.

Die Gesamtausgaben für das Bürgergeld lagen zuletzt bei rund 47 Milliarden Euro pro Jahr, wie Daten der Bundesagentur für Arbeit zeigen.

Analysen zufolge könnte die Reform lediglich weniger als 0,2 Prozent dieser Ausgaben einsparen. Ab dem Jahr 2028 rechnet das Bundesarbeitsministerium sogar mit zusätzlichen Kosten von etwa 10 Millionen Euro, weil der Verwaltungsaufwand für Vermittlungsmaßnahmen steigt.

Arbeitsmarktintegration als politisches Ziel

Trotz dieser begrenzten finanziellen Effekte steht für die Bundesregierung ein anderes Ziel im Mittelpunkt: mehr Menschen dauerhaft in Arbeit zu bringen.

Ein Drittel der Leistungsbezieher lebt derzeit in Haushalten mit minderjährigen Kindern. Gleichzeitig fehlen bundesweit mehr als 400.000 Kita-Plätze, was für viele Eltern den Einstieg in den Arbeitsmarkt erschwert.

Die Reform soll dennoch den Druck erhöhen, schneller eine Beschäftigung aufzunehmen. Ob diese Strategie langfristig zu mehr Beschäftigung führt oder neue soziale Spannungen auslöst, wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen.

Stichwörter: Arbeitsmarkt, Bundestag, Bürgergeld, Deutschland, Grundsicherung, Jobcenter, Leben, Politik, Sanktionen, Sozialleistungen, Sozialpolitik, Sozialreform
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