Stabilisierte Rente bis 2031
Der Bundestag hat ein umfangreiches Rentenpaket beschlossen. Mit 319 Ja-Stimmen bei 225 Gegenstimmen und 53 Enthaltungen wurde das Paket verabschiedet. Voraussichtlich tritt es ab 1. Januar 2026 in Kraft — sofern auch der Bundesrat zustimmt. Damit verlängern Union und SPD die sogenannte Haltelinie für das Rentenniveau.
Ziel ist es, dass eine regulär Versicherte, die 45 Jahre lang Beiträge eingezahlt hat, weiterhin eine Rente erhält, die 48 Prozent des durchschnittlichen Einkommens entspricht. Diese Regelung soll bis 2031 gelten — eine Maßnahme, die vielen Menschen Planungssicherheit in unsicheren Zeiten bieten soll.
Mehr Anerkennung für Kindererziehung
Ein zentrales Element der Reform ist die erweiterte Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder. Die neu geschaffene „Mütterrente III“ sorgt dafür, dass auch diese Erziehungszeiten künftig mit drei Jahren auf dem Rentenkonto angerechnet werden — wie bisher schon bei Kindern, die später geboren wurden. Damit wird eine jahrzehntelange Ungleichbehandlung beendet und vielen Eltern eine spürbare Verbesserung ihrer Altersbezüge ermöglicht.
Weiterarbeiten nach Rentenbeginn wird leichter
Das Rentenpaket enthält auch eine Neuerung für Senioren, die über das Rentenalter hinaus arbeiten möchten. Der Schritt nennt sich „Aktivrente“: Wer nach Erreichen des Rentenalters weiterarbeitet, darf künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Die Regelung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten und kann für viele Menschen den Übergang in den Ruhestand flexibler und attraktiver gestalten.
Politische Hürden und Widerstände
Der Weg bis zur Verabschiedung war steinig. Innerhalb der Union leistete die sogenannte “Junge Gruppe” starken Widerstand und kritisierte die erwarteten Milliardenkosten des Pakets. Dennoch gelang es der Koalition, eine eigene Mehrheit zu sichern. Der Widerstand betraf vor allem die Frage der Generationengerechtigkeit und die Tragbarkeit der Staatsausgaben.
Verteidigungsminister Friedrich Merz (CDU) setzte dabei auf seine parlamentarische Mehrheit – und sicherte mit dem Gesetzespaket eine breite Reformbasis.
Folgen für Rentner, Eltern und Arbeitnehmer
Die Reform bringt konkrete Veränderungen für viele Bürgerinnen und Bürger:
- Wer 45 Jahre eingezahlt hat, erhält weiterhin eine Standardrente auf 48-Prozent-Basis.
- Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern profitieren von drei anerkannten Jahren Kindererziehung — das verbessert ihre Altersversorgung.
- Wer nach dem Renteneinstieg weiterarbeitet, kann mit der Aktivrente zusätzlich Einkommen erzielen, ohne sofort Steuern zu zahlen.
Damit reagiert die Politik auf die demografischen Herausforderungen, den zunehmenden Fachkräftemangel und den Wunsch vieler Menschen nach Flexibilität im Übergang in den Ruhestand.
Spannungen bleiben — Reform kein Allheilmittel
Trotz der Zustimmung bestehen Zweifel an der Nachhaltigkeit: Kritiker warnen, die langfristigen Kosten könnten die Beitragszahler und Steuerzahler über viele Jahre belasten. Der außenpolitische und wirtschaftliche Druck könnte die Umsetzung und Wirkung des Pakets in Frage stellen.
Zudem bleibt offen, wie sich der Rentenmarkt entwickelt, falls sich die demografische Entwicklung weiter verschärft und weniger Beitragszahler auf mehr Rentner kommen.